Bundestag überweist Anträge zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ausschüsse

Der Bundestag hat Vorstöße von Grünen und Linken zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten und zur weiteren Prüfung in die Ausschüsse überwiesen. Im Zentrum standen Versorgungslücken, rechtliche Reformen und eine kontroverse Grundsatzdebatte.
Von Norbert Schäfer

Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/3909) zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die 30-minütige Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken-Fraktion (Drucksache 21/4299), der die Regelungen zu Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch streichen will, an die Ausschüsse überwiesen.

Die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland soll nach dem Willen der Grünen-Bundestagsfraktion deutlich verbessert werden. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Verbundprojekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) belege „einen erheblichen Handlungsbedarf“.

Zur Begründung verwiesen die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler auf die Erhebungen, wonach „jede fünfte der befragten Frauen“ angab, es sei ihr „schwergefallen, eine Einrichtung für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden“. „4,5 Prozent“ hätten „eine Entfernung von mehr als 100 Kilometern zurücklegen“ müssen. Besonders in ländlichen Regionen gebe es strukturelle Barrieren beim Zugang zur Versorgung.

Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, „die Versorgungslage … zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch … tatsächlich möglich ist“. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen und die Länder verpflichtet werden, „ihrem Versorgungsauftrag … nachzukommen“.

Weiter heißt es, es müsse sichergestellt werden, dass „eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen … führen darf“. Außerdem sollten „telemedizinische Betreuung oder zumindest Beratung sichergestellt“ und „Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert“ werden.

Linken-Abgeordnete: „Selbstbestimmung ist keine Sünde“

Ein Antrag der Linken geht darüber hinaus und fordert nicht nur konkrete Versorgungsschritte, sondern eine grundlegende Reform des Rechtsrahmens. Die Linke verlangt, dass „die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt werden“ sowie, dass „die Kosten für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen generell von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen“ seien.

Die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel erklärte in der Debatte zum Antrag: „Im OP-Saal gilt das Grundgesetz, nicht die Bibel.“ Die Kirchen nutzten ihre Trägerschaft von Kliniken aus, um Schwangerschaftsabbrüche komplett zu verbieten, auch jene, die medizinisch notwendig seien. Die Kirchen versteckten sich hinter einem Sonderarbeitsrecht, das abgeschafft gehöre. „Öffentliche Gelder finanzieren weiterhin himmlische Verbote“, erklärte Gebel, und weiter: „Damit muss endlich Schluss sein.“ Nicht nur die Kirchen wollten „die Gebärmütter kontrollieren“, auch der Staat mache dabei „fleißig mit“. Gebel: „Unsere Selbstbestimmung ist mehr wert als ihr Dogma von Kirchen und Konservativen. Meine Selbstbestimmung ist keine Sünde.“

Kirsten Kappert-Gonther (B90/Grüne) war sich in der Debatte mit der Linken-Abgeordneten Gebel im Grunde darüber einig, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehörten. Kappert-Gonther erklärte, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht vom Wohnort abhängen dürften. Kein Arzt müsse bei dem Thema gegen sein Gewissen handeln. Kliniken hätten jedoch keinen Gewissensvorbehalt und müssten ihrem Versorgungsauftrag nachkommen.

Hierl: „Ungeborene Kinder haben Recht auf Leben“

Nach Aussagte von Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) sei der Eingriff nahezu von jedem Standort aus innerhalb eines Tages realisierbar. 95 Prozent der betroffenen Frauen müssten laut der ELSA-Studie weniger als 100 Kilometer zu einem Arzt zurücklegen, um eine Abtreibung durchführen zu lassen. Die Unionspolitikerin warf den Grünen und der Linken vor, mit ihren Anträgen die Axt an einen gesellschaftlichen Kompromiss legen zu wollen.

Martina Kempf (AfD) wies in der Debatte daraufhin, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine wohnortnahe Maßnahme bestehe. Die Forderung der Grünen widerspreche der Gewissensfreiheit und hindere Christen daran, ein Medizinstudium aufzunehmen. Nicole Hess (AfD) sprach in der Debatte von einem „moralischen Paradigmenwechsel“, den die Link herbeiführen wolle. Die Aufgabe des Staates müsse sein, Leben zu schützen. „Wer Familien stärken will, der fängt nicht bei Abbruch an, sondern bei der Geburt“, erklärte die AfD-Politikerin.

Lina Seitzl (SPD) betonte, dass die Länder verpflichtet seien, die Versorgung sicherzustellen. Dem Bund falle diese Aufgabe nicht zu. Krankenhausleitungen dürften nach Auffassung der Sozialdemokratin Abtreibungen nicht pauschal unterbinden oder verbieten, sondern hätten ihren öffentlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen.

Die Unionspolitikerin Susanne Hierl verwies in der Debatte auf den „klug ausgehandelten Kompromiss“ zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Versorgung sei zudem „hinreichend sichergestellt“. Hierl erklärte zudem, dass ungeborene Kinder unter dem Schutz des Grundgesetzes stünden und „ein Recht auf Leben“ hätten.

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