Bundestag: Experten streiten über PID

Ein gespaltenes Votum haben Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch zur künftigen gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik abgegeben. Während Experten wie der ehemalige Berliner Bischof Wolfgang Huber sich für ein Verbot der PID stark machten, erklärte der Jurist Matthias Herdegen, ein Untersagen der Gentests sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Von PRO

Die Zulassung der PID sei "ethisch nicht zu vertreten", erklärte Wolfgang Huber vor Politikern wie Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) oder Kerstin Griese (SPD). Ein im Reagenzglas gezeugter Embryo unterliege einer besonderen Verantwortung des Menschen. Die Möglichkeit, behindertes Leben schon vor der Geburt zu verwerfen, weiche den Embryonenschutz auf. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages waren Vertreter aller drei derzeit im Parlament diskutierten Positionen vertreten. Während zwei Gesetzesentwürfe die Zulassung der PID in engen Grenzen fordern, wünscht eine dritte Gruppe das Verbot der Gentests an Embryonen.

Deutschland ist "isolierte Gruppe" – zu Recht?

Für das Verbot sprach sich neben Huber auch der schwer behinderte Autor und Schauspieler Peter Radtke aus. "Ich fühle mich diskriminiert", sagte er im Hinblick auf die derzeit diskutierten Maßstäbe für die Anwendung der PID. Die Glasknochenkrankheit, unter der das Mitglied des deutschen Ethikrates leidet, wäre ein Selektionskriterium im Falle einer Anwendung der PID. Deutschland und Österreich seien aus gutem Grund eine "isolierte Gruppe" in Europa, was die bisherige Nichtzulassung der PID betreffe, sagte er weiter. Beide Länder hätten aus ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit gelernt, in der Selektion im negativen Sinne genutzt worden sei. Der Blick ins amerikanische oder britische Ausland, wo die PID zugelassen ist, zeige: Schon Geschlecht und Krankheiten wie Alzheimer seien dort Kriterien der Aussortierung eines Embryos bei einer PID-Anwendung, sagte Radtke und wies damit auf die Gefahr von Dammbrüchen hin.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde votierte ebenfalls für ein Verbot der PID. Der Schutz der Würde des Menschen müsse mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnen, denn dann entstehe ein neues Lebewesen. Die PID sei als Selektionsinstrument zu verstehen. "Sie wird ja nicht in Gang gesetzt, um den Kinderwunsch zu erfüllen", sagte Böckenförde, dafür genüge die Praxis der In-vitro-Fertilisation, also der Zeugung eines Embryos im Reagenzglas. Die PID werde stattdessen dazu genutzt, bestimmte Merkmale nicht auftauchen zu lassen. Die Bioethikerin Regine Kollek erklärte, die PID setze eine Bereitschaft zur Aussonderung des Embryos voraus. Im Gegensatz etwa zur Pränataldiagnostik (PND) sei bei der PID die "Qualitätskontrolle handlungsleitend". Sie gab zu bedenken, dass in der Regel sechs bis sieben Embryonen "hergestellt" werden müssten, damit eine Behandlung erfolgreich sein könne.

"Radikale Schutzposition" findet kaum Zustimmung

Jurist Matthias Herdegen sprach sich hingegen für eine Zulassung der PID in engen Grenzen aus. Ein völliges Verbot sei im Hinblick auf das aktuelle Abtreibungsrecht und die Anwendung der PND nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wolle man die PID verbieten, müsse auch das Abtreibungsrecht verschärft werden. Das wiederum untersage aber das Grundgesetz. Der Theologe Richard Schröder erklärte: "Wir müssen verbieten", allerdings sei die Zulassung von Ausnahmen abzuwägen. Die Gefahr einer künftigen Diskriminierung Behinderter durch die Möglichkeit der Gentests sieht er nicht: Wenn es weniger Rollstuhlfahrer gebe, weil Querschnittslähmung geheilt werden könne, senke das auch nicht automatisch das Ansehen der Rollstuhlfahrer, erklärte er.

Genetische Krankheiten könnten und sollten verhindert werden, sagte der Gynäkologe Klaus Diedrich. Deutschland sei eine "einsame Insel", was die Nichtanwendung der PID betreffe. Bisher sei die PID in Europa in 27.000 Fällen durchgeführt worden. 5.000 Kinder seien daraus entstanden. Auch die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert wünscht sich eine begrenzte Zulassung. Für belastete Eltern sei die PID "ein Segen" und kein "Fluch". Eine "radikale Schutzposition" finde bei Christen wie Nichtchristen kaum noch Zustimmung. Ablesbar sei das am aktuellen Abtreibungsrecht. Die Abgeordneten des Deutsche Bundestag wollen noch vor der Sommerpause über die künftige gesetzliche Regelung der PID abstimmen. (pro)

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