Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.
Linke und Grüne bewerteten die Regelungen als teilweise zu pauschal – sie stimmten gegen das Gesetz. Die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF) begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. „Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen.“
In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu. (pro)
js/dpa