Zu den verlangten Änderungen gehört, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen. Ein genereller Anspruch auf ein Zentrum bestehe nicht. Entscheidend sei vor allem der Bedarf und das öffentliche Interesse. Hierdurch lasse sich eine Konzentration auf wenige Zentren erreichen, was der Qualitätssicherung diene.
Der ursprünglichen Forderung, die PID nur in engen Grenzen zuzulassen, entsprach die Mehrheit der Länder nicht. So wird es keine von den Ländern eingesetzten Ethikkommissionen geben, die im Einzelfall entschieden hätten, ob ein Paar eine PID machen lassen darf. Allerdings fordert der Bundesrat, dass die Ethikkommissionen neben medizinischen Aspekten zwingend auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen haben und ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit treffen müssen.
Gesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Verschiedene Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung seien nicht sinnvoll. Er unterstütze es hingegen, die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen. Der FDP-Politiker kündigte an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.
Die Rechtsverordnung des Gesundheitsministers stand im Vorfeld in der Kritik. Sie entspreche nicht dem Beschluss des Bundestages, der die PID 2011 verboten hatte. Nach dem Willen der Abgeordneten darf sie nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen werden. Die nun beschlossene Rechtsverordnung ermöglicht hingegen eine breitere Anwendung des Gentests.
Hüppe: "Vertane Chance"
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behindeter Menschen, begrüßte den Beschluss zur Begrenzung der PID-Zentren. Aus seiner Sicht hätte eine zu hohe Zahl zu einer hohen Nachfrage geführt. "Jetzt haben die Länder einen Ermessensspielraum, der es ihnen erlaubt, Zulassungen zu verweigern, etwa wenn der Bedarf schon erfüllt ist. Es kommt jetzt darauf an, dass die Länder die Zulassung restriktiv handhaben."
Eine vertane Chance sei es jedoch, die PID-Zentren nicht auf eine exakte Zahl beschränkt zu haben. "Damit ist die von den PID-Befürworten versprochene tatsächliche Begrenzbarkeit der Selektion nicht gegeben." Unbefriedigend sei auch, dass dem "Ethikkommission-Hopping" kein Riegel vorgeschoben wurde: Von einer Ethikkommission abgelehnte Anträge dürften unbegrenzt bei anderen Ethikkommissionen eingereicht werden.
Mit der Entscheidung des Bundesrates ist es nur noch Formsache, dass die Verordnung in der geänderten Fassung vom Bundeskabinett abgesegnet wird. Dann muss die Infrastruktur mit Zentren und Kommissionen aufgebaut werden. Dies wird rund zwölf Monate in Anspruch nehmen. (dpa / pro)