Die Evangelische Kirche in Bremen hat sich für eine Predigt entschuldigt, in der andere Religionen als nicht gleichwertig mit dem Christentum dargestellt worden waren. Der betroffene Pfarrer, Olaf Latzel, steht weiter zu seinen Worten.
Von PRO
Foto: Matthias Ulrichs
Kirchenpräsidentin Edda Bosse und Schriftführer Renke Brahms haben die Stellungnahme unterzeichnet
Die Kirche entschuldige sich „gegenüber den muslimischen, buddhistischen und katholischen Gesprächspartnern sowie allen Bremerinnen und Bremern, die durch Herrn Pastor Latzel diskriminiert und in ihren religiösen Gefühlen und Wertvorstellungen oder liturgischen Traditionen beleidigt wurden“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung der Bremer Evangelischen Kirche (BEK). Bei einem Gespräch zwischen den Mitgliedern des Kirchenausschusses und Vertretern der betroffenen St.-Martini-Gemeinde sei festgestellt worden, dass auf der Basis der Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche unterschiedliche theologische Positionen hätten. Es müsse nun eine theologische Auseinandersetzung geführt werden.
Der Pfarrer Olaf Latzel hatte sich in einer Predigt am 18. Januar gegen Religionsvermischung ausgesprochen und dabei von katholischem „Reliquiendreck“ und „Blödsinn“ im Zusammenhang mit dem muslimischen Zuckerfest gesprochen. Stimmen aus Medien und Politik bezeichneten ihn daraufhin als „Hassprediger“.
Latzel: „Bin nicht zurückgerudert“
Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea erklärte Latzel am Mittwoch, weiterhin voll hinter seiner Predigt zu stehen. Er habe sich lediglich bei der Kirchenleitung für die beleidigende Wortwahl entschuldigt. Damit dementierte er auch einen Bericht des Weser-Kuriers, wonach er angeblich „zurückgerudert“ sei. Weiter sagte Latzel, dass seine Gespräche mit der BEK ohne Konsens geendet hätten. Die Kirchenvertreter hätten nicht mit ihm über Glaubensinhalte wie die Frage, ob es denn nur einen Gott gebe, sprechen wollen.
Latzels Gemeinde will am Sonntag im Rahmen des Gottesdienstes eine Erklärung zu dem Fall abgeben. Die Stellungnahme der BEK war nicht in Abstimmung mit der St.-Martini-Gemeinde verfasst worden. Die Staatsanwaltschaft untersucht indes, ob die Predigt Anlass für den Anfangsverdacht der Volksverhetzung bietet. (pro)
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