Ein entsprechender Antrag im Bremer Landesparlament soll den religiösen Einfluss einschränken. Angestrebt wird eine Regelung ähnlich wie in Berlin. Dort muss an kirchlichen Feiertagen von sechs bis 21 Uhr Ruhe sein, am Totensonntag und Volkstrauertag jeweils von sechs bis 17 Uhr. Die Antragssteller begründeten ihr Anliegen damit, dass sie in Berlin von "keiner gesellschaftlichen Gruppe mehr ernsthaft in Frage gestellt" wird.
Laut der Tageszeitung "taz" ist vor allem Bremens SPD-Bürgermeister Jens Böhrnsen, ein überzeugter Protestant, von dem Vorstoß nicht begeistert. Ein Bremer Student hatte im März 2011 eine öffentliche Petition gegen das Tanzverbot an Feiertagen gestartet. Jetzt scheint er ein erstes Etappenziel zu erreichen. Laut Informationen der "taz" sollen 2018 die Verbote der Bremer Feiertagsgesetze ganz fallen.
Genaue Regelungen sind Ländersache
Als "sehr bedauerlich" bezeichnete das Stadtoberhaupt die Entwicklung. Für die Gesellschaft sei wichtig, "dass es Tage gibt, die gemeinsame Möglichkeiten eröffnen, andere Dinge zu machen, als sich nur ökonomisch zu verhalten", teilte sein Sprecher Hermann Kleen der Öffentlichkeit mit. Der Bürgermeister werde diese Initiative "so annehmen". Der Initiator Maurice Mäschig wird in der Zeitung mit den Worten zitiert: "Dann müssen erst Argumente für ein Tanzverbot gefunden werden." Aus seiner Sicht sprächen keine Sachgründe dafür.
Die Einhaltung der Feiertage ist in bestimmten Gesetzen geregelt. Darüber hinaus gibt es noch die sogenannten "stillen Feiertage", an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind. Neben dem diskutierten Tanzverbot, das in fast allen deutschen Ländern Gültigkeit besitzt, dürfen auch keine Filme gezeigt werden, bei denen "eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Die Ausgestaltung der Feiertagsgesetze sind Ländersache.
In Bremen etwa sind an Karfreitag ab 4 Uhr für 24 Stunden Veranstaltungen verboten, "die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen", aber auch Sport-Veranstaltungen mit Musik. In der Nachbarstadt Hamburg gilt das Verbot am Karfreitag ab 2 Uhr für 24 Stunden. In Niedersachsen gilt ganztägig Tanzverbot am Karfreitag und Karsamstag. An Aschermittwoch oder an Gründonnerstag gibt es, anders als in Bayern, keine Einschränkung.
Den Kopf frei bekommen
Der Vize-Geschäftsführer von Ver.di Niedersachsen/Bremen Gunnar Wegener unterstützte die Linie des Bürgermeisters, wenn auch mit anderen Argumenten: "Auch diejenigen, die dann arbeiten, müssen irgendwann mal den Kopf frei kriegen." Er sieht die mögliche Lockerung als Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag. Nicht jeder Bereich müsse solchen Verwertungsbedingungen unterworfen sein. Die Feiertage, die grundsätzlich einem Schutz unterliegen, sind in jedem Bundesland unterschiedlich. (pro)