Das Magazin hatte im Februar 2010 über den Umgang der Diözese mit einem Missbrauchsfall im oberpfälzischen Riekofen im Jahr 1999 berichtet. Darin hieß es, die Kirche habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung an die Eltern erreichen wollen, dass die sexuelle Belästigung der Kinder im Jahre 1999 nicht angezeigt werde oder an die Öffentlichkeit gelange. Dies werde in dem Magazinbericht zwar nicht offen behauptet, erklärte das Landgericht Hamburg. "Aufgrund der gewählten Formulierungen und der Art der Darstellung gewinnt der Leser aber auch nach der Überzeugung des Gerichts zwingend einen entsprechenden Eindruck."
Erfolglos blieb die Klage in dem Punkt, wo sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine "Schweigevereinbarung" unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich laut Gericht um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
"Der Spiegel" hatte über einen Kaplan berichtet, der im niederbayerischen Viechtach (Landkreis Regen) zwei Brüder sexuell belästigte. Er wurde trotz einer Vorstrafe wieder in der Gemeindearbeit eingesetzt und verging sich erneut an einem Ministranten. Seine angeblichen Vertuschungsvorwürfe habe das Magazin nicht belegen können, hieß es nun. Ein "Spiegel"-Sprecher wollte die Entscheidung laut einem dpa-Bericht zunächst nicht bewerten; man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. (dpa/pro)