Beten und arbeiten – gegen dieses klösterliche Motto hat der Gemeinderat der schwedischen Kommune Bromölla an sich nichts. Aber bitte nicht gleichzeitig: Die Arbeit zum Beten zu unterbrechen, ist verboten. So entschied der Gemeinderat, der von den rechtsnationalen Schwedendemokraten geführt wird, im Juni. Das Verbot betrifft die Angestellten in den kommunalen Einrichtungen des 8.000-Einwohner-Ortes, etwa im Rathaus oder in der Schule.
Mittlerweile hat sich der Ombudsmann gegen Diskriminierung seitens der schwedischen Regierung der Sache angenommen und prüft, ob dieses Verbot religiöse Menschen diskriminiere und die Religionsfreiheit einschränke. Dazu hat er Medienberichten zufolge Fragen an die örtliche Behörde geschickt, wie genau das Verbot gedacht ist und wie es umgesetzt werden soll.
Stilles Gebet am Platz könnte in Ordnung sein
Lokalpolitiker verteidigten die Regelung: Es solle nicht die Religionsfreiheit einschränken. Die Absicht dahinter sei lediglich, zu verhindern, dass sich Mitarbeiter während der Arbeitszeit zum Gebet zurückziehen statt produktiv zu sein. Zudem sollten Einzelne nicht „religiösen Manifestationen“ ausgesetzt werden. Im Übrigen sei die Maßnahme rein präventiv, denn bisher habe es keine Probleme gegeben.
Eine Sozialsekretärin zeigte sich indes selbst an, berichtete die Neue Zürcher Zeitung. Sie habe mit Kindern in Not zu tun und bete deshalb regelmäßig im Stillen für Geduld und gute Entscheidungen. Mit der Selbstanzeige wolle sie darauf hinweisen, dass die Bestimmung absurd sei, gegen die Religionsfreiheit verstoße und gläubige Menschen, vor allem Muslime, nicht willkommen heiße. Das Gebet der Frau scheint aber laut dem Personalchef in Ordnung zu gehen. Schließlich habe sie sich nicht vom Arbeitsplatz entfernt.
Von: Jonathan Steinert