Berliner Lehrerin darf keine Kreuzkette tragen

Eine in Berlin unterrichtende evangelische Lehrerin darf während ihrer Arbeitszeit keine Kreuzkette tragen. Dies wurde ihr offenbar per Dienstanweisung untersagt. Basis dafür ist ein bestimmtes Gesetz. Die Kirche kritisiert den Fall.
Von PRO
Golden: Kette mit Kreuz-Anhänger – solch ein Schmuckstück ist für eine Berliner Lehrerin während des Dienstes tabu

Das Berliner Neutralitätsgesetz gestattet es Polizisten, Justizmitarbeitern oder Lehrkräften unter anderem nicht, religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung und Schmuck zu tragen. Deswegen wurde jetzt einer evangelischen Lehrerin per Dienstanweisung untersagt, eine Halskette mit einem Kreuz zu tragen. Das berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA). Der Konsistorialpräsident Jörg Antoine bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) bestätigte dies.

Die EKBO halte das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig, seitdem das Bundesverfassungsgericht im März 2015 ein pauschales Kopftuchverbot ablehnte, berichtet Zeit Online. Antoine rät dem Land Berlin zu mehr Gelassenheit. Der Berliner Bischof Markus Dröge sagte laut KNA: „Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen.“ Bei einer Novellierung des Neutralitätsgesetzes solle dies berücksichtigt werden.

Das Urteil gegen ein generelles Kopftuchverbot hatte vor zwei Jahren Kritik ausgelöst. Der damals scheidende Berliner Bezirksbürgermeister, Heinz Buschkowsky, hatte es als „groben Fehler“ und „Katastrophe“ bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht stelle die Religionsfreiheit Einzelner über das staatliche Gebot wertneutralen Handelns, sagte er damals. (pro)

Von: mab

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