Kinder aus humanistischen Elternhäusern in Berlin können am 21. Juni schulfrei haben. Auf Antrag dürfen ihre Eltern sie am Welthumanistentag vom Unterricht befreien. Der Berliner Senat hat diesen die Liste der religiösen Feiertage aufgenommen.
Für Berliner Humanisten ist es möglich, sich ab sofort am 21. Juni (dem Welthumanistentag) vom Unterricht befreien zu lassen, ohne dafür einen Fehltag zu kassieren
Schulfrei bekommen die Schüler am Welthumanistentag, wenn sie nachweisen, dass sie einer humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft angehören: „Der Welthumanistentag soll ihnen die Gelegenheit geben, über den Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gesellschaft nachzudenken und ihre Feierkultur zu pflegen“, zitiert das Nachrichtenportal Spiegel Online die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).
Berlin als Vorreiter
Die Entscheidung trifft der jeweilige Schulleiter. Er kann im Zweifel Mitgliedsbescheinigungen verlangen, bevor er den Schüler beurlaubt. Hat er sein Einverständnis erteilt, gilt der Tag für den entsprechenden Schüler nicht als Fehltag, sondern als unterrichtsfrei. Berlin übernimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle.
Die Bewertung des Welthumanistentags als religiösen Feiertag hatte der Humanistische Verband Deutschlands/Berlin-Brandenburg beantragt. Der Feiertag existiert seit 1986. Er soll laut Initiatoren dazu beitragen, das „Bewusstsein für die Bedeutung von humanistischen Ideen und Überzeugungen zu verbessern“. Vor zwei Jahren war der Welthumanistentag Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Eine Mutter wollte vor dem Verwaltungsgericht Berlin für ihren 13-jährigen Sohn das Recht auf Gleichbehandlung mit christlichen Mitschülern einklagen. Sie hatte ihren Sohn am 21. Juni vom Unterricht befreit. Auf dem Zeugnis stand ein unentschuldigter Fehltag.
Humanistische Weltanschauung weniger wert?
Die Mutter sah ihr Grundrecht auf Freiheit der Weltanschauung verletzt. Ihre humanistische Überzeugung werde als weniger wertvoll wahrgenommen als die der christlichen Mitschüler, sagte sie damals. Sie forderte, den Welthumanistentag in die Liste der unterrichtsfreien Tage in der Schulverwaltungsvorschrift aufzunehmen. Das Gericht wies die Klage ab. Gegen den Willen der Schule könne eine Mutter ihren Sohn nicht vom Unterricht befreien, somit sei der unentschuldigte Fehltag im Zeugnis gerechtfertigt.
Die neue Regel hilft den Schülern allerdings erst 2016. Im kommenden Jahr fällt der 21. Juni auf einen Sonntag. (pro)
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