Berlin: Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen – mit Ausnahmen

In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen schon länger Kopftuch tragen. Bisher hatte es aber an einer gesetzlichen Grundlage gefehlt. Der Senat will nun nachbessern.
Von PRO

Der schwarz-rote Berliner Senat will unter anderem das Neutralitätsgesetz anpassen. Damit folgt die Koalition der Rechtsprechung, die das Berliner Neutralitätsgesetz als zu scharf deklariert hatte. Das hat die SPD am Sonntag nach einer Jahresklausur bekannt gegeben, an der die Vorstände der CDU- und SPD-Fraktionen des Abgeordnetenhauses sowie die zuständigen Fachsenatoren beteiligt waren.

Hintergrund ist im Land Berlin die Diskussion um das durch das Neutralitätsgesetz geregelte Verbot für Lehrerinnen, Kopftücher in Schulen tragen zu dürfen. Laut dem Berliner Neutralitätsgesetz ist es seit 2006 verboten, in der Schule religiös-weltanschauliche Symbole oder Kleidung zu verwenden. Seit 2015 ist es Lehrerinnen zwar gestattet, ein Kopftuch zu tragen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Doch bis 2023 hob das Land Berlin das Kopftuchverbot im Neutralitätsgesetz nicht auf. Das will der Senat nun ändern.

Trotzdem soll es weiterhin künftig möglich sein, das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Zum Beispiel wenn „eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder Neutralität des Staates“ zu belegen sind, wie die Berliner SPD-Fraktion mitteilte.

Widerspruch aus Karlsruhe

Erst 2023 hob das Land Berlin das Verbot auf. Im selben Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass ein generelles Kopftuchverbot für Angestellte des Staates verfassungswidrig sei. Ebenso mag die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts den Sinneswandel der Berliner Landesregierung beeinflusst haben, das 2020 zugunsten einer Klägerin entschied. Seit dem Schuljahr 2023/24 erlaubt der Berliner Senat, dass Lehrerinnen in Berliner Schulen auch mit Kopftuch unterrichten dürfen.

CDU und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag von 2023 angekündigt, das Neutralitätsgesetz anpassen zu wollen und sich darin an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts halten zu wollen. Über das Gesetz soll im Berliner Abgeordnetenhaus am 10. Juli diskutiert werden. Somit geschieht dies in der letzten Sitzung vor der Sommerpause des Parlaments.

Von: Janis Ewert

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