Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag mitgeteilt, dass die Bekundung des eigenen Glaubens durch das äußere Erscheinungsbild für Lehrkräfte möglich sein müsse. Das Karlsruher Gericht habe damitbekräftigt, dass Religion keine Privatsache sei, sondern Teil der Öffentlichkeit, sagte Bedford-Strohm auf der bayerischen Landessynode in Bad Wörishofen. Er warnte davor, die Umsetzung des Richterspruchs allein auf die Schulen „abzuwälzen“.
Der EKD-Ratsvorsitzende forderte ferner eine Klärung zur Bewertung des Kopftuches, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). Es müsse geprüft werden, ob es für die Unterdrückung der Frau stehe oder zu deren Selbstbestimmungsrecht. Die EKD wolle sich daher sorgfältig mit dem Karlsruher Urteil befassen. Bislang sei noch keine abschließende Bewertung möglich.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Eingriff in die Glaubensfreiheit von Musliminnen schwer wiege, weil das Kopftuch Teil ihres religiösen Selbstverständnisses sei. Dass durch ein Verbot vor allem muslimische Frauen in ihrer religiösen Selbstbestimmung eingeschränkt würden, habe außerdem eine nicht zulässige Ungleichbehandlung etwa mit Christen zur Folge. Zeichen der Religionszugehörigkeit wie Kippa, Kopftuch, Kreuzkette oder die Ordenstracht einer Nonne müssten deshalb unabhängig vom jeweiligen Glauben erlaubt sein. (pro)