Der Beschwerdeausschuss erklärte, der Kommentar des stellvertretenden BamS-Chefredakteurs Nicolaus Fest habe eine diskriminierende Wirkung für Muslime. Er spreche dem Islam als Glaubensrichtung die Integrationsfähigkeit an sich ab. Ursula Ernst, Vorsitzende des Ausschusses, teilte mit: „Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen. Hier wird jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem alle Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert.“
Der Artikel war Ende Juli erschienen (pro berichtete). Darin schreibt der Autor: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle […] Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. […] Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“ 215 Leser hatten sich darüber beim Presserat beschwert.
Laut Pressekodex soll die Presse religiöse Überzeugungen nicht schmähen oder Anhänger einer Religion diskriminieren. (pro)