Auch freikirchlicher Pastor muss Rundfunkgebühren zahlen

Der Pastor einer Freikirche hat alles versucht: Er wollte sich von der staatlich geforderten Zahlung der Rundfunkgebühren befreien. Vor Gericht gab er auch religiöse Gründe an. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied nun: Das ist nicht möglich.
Von PRO
EIn freikirchlicher Pastor hat vergeblich versucht, sich aus religiösen Gründen von den Rundfunkgebühren zu befreien

Zunächst versuchte der Pastor, sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages zu befreien, in dem er eine Klage einreichte und geltend machte, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sei verfassungswidrig. In seiner Begründung vom März 2014 schrieb der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde, seine Familie besitze keinen Fernseher und nutze kein Radio. Sie bezögen ihre Informationen und ihren Medienkonsum vor allem über das Internet und DVDs. Als Österreicher nutze er selbst österreichische Online-Medien und seine Frau als Amerikanerin nur englischsprachige Angebote. Doch das Gericht lehnte die Klage ab.
Doch der Geistliche gab nicht auf. Im Februar 2015 reichte er eine Klage ein, und nun begründete er die Ablehnung des Rundfunkbeitrages mit seinem Gewissen. „Für ihn als Pastor und Seelsorger seien Familie, Ehe und das Heil von Menschen allgemein heilige Werte, auf die das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm einen zerstörerischen Einfluss habe“, heißt es im Gerichtsbericht. Ein großer Teil des Unterhaltungsprogramms präsentiere jedoch „einen aus biblisch-christlicher Sicht inakzeptablen, gottlosen, unmoralischen und damit zerstörerischen Lebensstil“. Die negativen Folgen der Sexualisierung und Desensibilisierung vor allem bei jungen Menschen seien durch zahlreiche Studien belegt, wie etwa durch den Hirnforscher Manfred Spitzer.

„Keine Vorbilder in ARD und ZDF!“

Zudem zeige der öffentlich-rechtliche Rundfunk „fast keine Vorbilder“, beschwerte sich der Pastor. Das habe auch der Journalist Peter Scholl-Latour beklagt. Bibelgläubige Christen würden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen verunglimpft und lächerlich gemacht, erklärte der Kläger. Er nannte als Beispiel einen ZDF-Bericht über zwei im Jemen ermordete Bibelschulstudentinnen, die mit muslimischen Selbstmordattentätern verglichen worden seien, sowie die ZDF-Comedy-Serie „Götter wie wir“, in der Gott von zwei Frauen namens Inge und Renate verkörpert wird.
Weitere Vorwürfe des Klägers waren „maßlos überbewertete Fußballsendungen“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sowie „jede vernünftige Dimension sprengende Einkommen der Showmaster und Intendanten“, die er nicht mitfinanzieren wolle. Im übrigen sei die Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein „Mythos“.
Der SWR informiere nicht, sondern mache bewusst Meinung, sagte der Pastor. Als Beispiel nannte er ein Radioprogramm des SWR, der eine ganze Woche unter den Themenschwerpunkt „Gender-Mainstreaming“ gestellt habe, ohne zu berücksichtigen, dass in Deutschland in etwa gleich viele bibeltreue evangelikale Christen sowie nicht heterosexuell empfindende Menschen lebten. Den Christen werde insoweit zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Doch die Klage wurde erneut abgewiesen. Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren wegen aus religiösen oder aus Gewissensgründen sei nicht möglich, hieß es. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. (pro)Forum für Christen in Film und Fernsehen (pro)
Gemeinsames Angebot von Kirchen und „funk“ (pro)
Wie kommt Kirchliches ins TV? (pro)

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen