Atheist Schmidt-Salomon gewinnt Rechtsstreit gegen Bischof

Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller unterliegt in einem Rechtsstreit gegen den bekennenden Atheist Michael Schmidt-Salomon. Müller hatte in einer Predigt unter anderem behauptet, Schmidt-Salomon legitimiere Kindstötungen.
Von PRO

Am 25. Mai 2008 hatte Bischof Müller eine Predigt im bayerischen Tirschenreuth gehalten. Darin prangerte er unter anderem den britischen Biologen Richard Dawkins und den deutschen Sozialwissenschaftler und Schriftsteller Schmidt-Salomon als Vertreter eines "aggressiven Atheismus" an. Dieser sei eine "neue aggressive Gottlosigkeit, die sich nur zum Schein auf die Wissenschaft beruft".

Weiter sprach der Geistliche über das Kinderbuch "Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel" des Atheisten Schmidt-Salomon. In seiner Predigt sagte er: "Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt? Wenn der Gaube an Gott, wenn die Verantwortung ihm gegenüber verloren gehen, oder gar den Menschen ausgeredet werden, dann gibt es in der Konsequenz keinen Respekt mehr vor dem Menschen.“

Die Diözese veröffentlichte die Rede auf ihrer Homepage. Auch die katholische Nachrichtenwebseite "kath.net" berichtete von der Predigt und brachte Zitate daraus. Schmidt-Salomon reichte im August eine Unterlassungserklärung gegen Müller ein. Daraufhin entschärfte die Diözese den Predigttext auf der Webseite. Außerdem berief sich das Bistum auf die Meinungsfreiheit des Predigenden.

Predigten müssen wahrheitsgetreu sein

Die Betrachtungen zu den Berggorillas, die Müller in seiner Predigt ansprach, stammt jedoch gar nicht aus dem Kinderbuch "Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel", sondern aus einem früheren Werk Schmidt-Salomons. Er hatte in seinem 2006 erschienenen Buch "Manifest des evolutionären Humanismus" über Berggorillas geschrieben, bei denen mehr als zwei Drittel des Nachwuchses Kindstötungen zum Opfer fielen. Er bezeichnet dieses Verhalten als "für unsere Vorstellungen zutiefst unethisch". Weiter schrieb er: "Kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken", so etwas ethisch zu legitimieren zu wollen" und: "Das Naturrechtsprinzip hilft uns nicht weiter, wenn wir auf der Suche nach vernünftigen ethischen Regeln sind."

Schmidt-Salomon erklärte, er habe in seinem Buch also genau das Gegenteil von dem ausgesagt, was Bischof Müller in seiner Predigt behauptet habe. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof gab ihm am 24. Februar Recht: Bischof Müller habe bei seiner Predigt seine "Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt".

Dass Müller sich nicht ausreichend mit dem Werk Schmidt-Salomos beschäftigt hat, bevor er seine Predigt hielt, darauf weist auch ein anderer Absatz aus seiner Predigt hin. Schmidt-Salomon sei ein Mitglied der "Giordano-Bruno-Gesellschaft", hieß es. Der Atheist wehrte sich und gab zu Verstehen, dass er nicht Mitglied der "reichlich esoterischen" "Giordano-Bruno-Gesellschaft" sei, sondern der humanistischen "Giordano Bruno Stiftung". Zudem kommen in seinem Buch, anders als in Müllers Predigt zu hören, kein Schwein "als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher" vor; Vielmehr trete das Schwein jenen Geistlichen gegenüber. Diese seien jedoch durchgehend als Menschen dargestellt.

Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes heißt es, Betroffene müssten eine unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe ihrer Äußerungen nicht hinnehmen. Wie die Medien hätten auch Religionskörperschaften eine gesteigerte Verantwortung. Schmidt-Salomon habe sich zu Recht gegen die Verletzung seines Persönlichkeitsrecht zur Wehr gesetzt. Die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten müssen ihm deshalb erstattet werden, entschied das Gericht. (pro)

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