Zudem habe Gruber eine kritische Diskussion mit Redaktionskollegen angeregt, schreibt der ARD-Vorsitzende weiter. „Selbstverständliche journalistische Maßgabe war und ist es, in jedem Fall auszuschließen, dass unsere Sendungen möglicherweise geeignet sein könnten, unsere Zuschauer in ihren religiösen Gefühlen zu verletzen.“
Der Kabarettist Wiglaf Droste, einer der umstrittensten Satiriker Deutschlands, hatte in der ARD-Sendung vom 29. Dezember 2005 nach Ansicht zahlreicher Christen zentrale Inhalte des Glaubens verhöhnt. Unter anderem hatte Droste eine „papst- und kardinalfreie Zeit“ gefordert und dem Papst empfohlen, sich „Nägel zu besorgen“ und dann „wie Jesus zu werden“. Beim Kauf der Nägel solle er auch sein „Körpergewicht“ beachten.
„Gefühle der Christen aufs schändlichste verletzt“
In der ARD-Sendung „wurden die religiösen Gefühle der Christen aufs Schändlichste verletzt“, so Wolfgang Baake, Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP. Sehr wohl habe Satire ihren Platz in den Medien, jedoch dürfe Satire „unter dem Deckmantel der Narrenfreiheit“ nicht alles. „Das Leiden Jesu Christi am Kreuz und sein Tod, die zentralen Inhalte der christlichen Botschaft, wurden lächerlich gemacht“, so Baake.
Die Stellungnahme des ARD-Vorsitzenden Gruber wertete Baake als Zeichen, dass die Kritik von Christen an Inhalten von Sendungen ernst genommen würden. „Als Christlicher Medienverbund ist es unsere Aufgabe, Stellung zu beziehen. Thomas Gruber hat als Vorsitzender der ARD die richtigen Konsequenzen aus der Kritik an dem Beitrag gezogen und sich deutlich gegen die Verletzung religiöser Gefühle ausgesprochen.“ Nach Ansicht Baakes hebe sich Gruber, der auch Intendant des Bayerischen Rundfunks ist, „wohlwollend von Stellungnahmen anderer Intendanten ab, die ähnliche Entgleisungen stets mit dem Verweis auf Satire begründen“.
Satiriker sorgte häufig für negative Schlagzeilen
Die grenzüberschreitenden Bemerkungen Drostes waren nicht die ersten dieser Art. In der Vergangenheit hatte der Satiriker bereits negativ für Aufsehen gesorgt und musste sich wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Ehrverletzung vor Gericht verantworten.