Anti-religiöses Kinderbuch wird nicht indiziert

Das anti-religiöse Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" kommt nicht auf den Index und kann damit weiter an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Donnerstag.
Von PRO

Der erklärte Atheist Michael Schmidt-Salomon will mit dem illustrierten Kinderbuch schon kleinen Kindern verdeutlichen, dass der Glaube, sei er christlich, muslimisch oder jüdisch, Humbug sei und niemand ihn brauche. Nicht zuletzt dank der bunten Bilder des Zeichners Helge Nyncke, der ebenso wie Schmidt-Salomon der atheistischen „Giordano-Bruno-Stiftung“ angehört, wirkt das Buch wie jedes beliebige Kinderbuch. Allerdings seien darin inakzeptable Angriffe auf die drei Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam enthalten, kritisierte das Bundesfamilienministerium im Dezember.

Vor allem die Darstellungen der Juden seien jugendgefährdend, so das Ministerium. Text und Abbildung zeigten „antisemitische Tendenzen“, hieß es, denn insbesondere das Judentum werde „als besonders Angst einflößend und grausam“ dargestellt. Es werde der Eindruck vermittelt, „dass die jüdische Glaubensgemeinschaft andere Religionsgemeinschaften vernichten will“. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sollte am heutigen Donnerstag entscheiden, ob das Buch weiter auch an Kinder verkauft werden darf oder nicht.

Fazit des Kinderbuches: Religionen sind böse

Inhalt des Buches ist die Geschichte von einem kleinen Ferkel und einem Igel, die ein Schild entdecken, auf dem steht: „Wer Gott nicht kennt, dem fehlt etwas“. Daraufhin machen sie sich auf die Suche nach Gott und die Bedeutung der drei genannten Religionen. Dabei stoßen sie auf einen jüdischen Rabbi, einen christlichen Priester und einen islamischen Mufti, die allesamt auf unverschämte Weise versuchen, die beiden Abenteurer zu bekehren. Ferkel und Igel sind erschüttert und abgestoßen und ziehen am Schluss das Fazit: „Wer Gott nicht kennt, der braucht ihn nicht!“

Als „Dawkins for Kids“ bezeichneten die Autoren das Buch, und bezogen sich dabei auf einen der bekanntesten Vertreter der sendungsbewussten Atheisten, Richard Dawkins, der den Glauben als „Gotteswahn“ und als „schwer auszurottenden Virus“ bezeichnet. Schon Kinder sollten erkennen, dass Gott in allen Religionen „brutal, eifersüchtig und blutrünstig“ sei und deren Anhänger einem Wahn aufsäßen, so die Intention der Kinderbuchautoren.

Der Protest des Familienministeriums und mehrerer Christen sorgte für viel Medienaufmerksamkeit – und dadurch stieg der Verkauf des Buches an. Beim Online-Buchhändler Amazon war es lange in der Bestsellerliste.

„Buch ist nicht antisemitisch, da alle Religionen gleichermaßen angegriffen werden“

Am Donnerstag entschied das 12er-Gremium zum Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Indizierung des Kinderbuches. Die ehrenamtlichen und weisungsunabhängigen Beisitzer, die aus unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen kommen, kamen zu der Auffassung, dass das Buch nicht als antisemitisch einzustufen sei, da alle drei Religionen gleichermaßen angegriffen würden. „Diese Ansicht vertritt auch der Zentralrat der Juden in Deutschland in seiner Presseerklärung vom 6. Februar 2008“, erklärte die BPjM. „Dass in dem Buch Religionskritik geübt wird und dessen Inhalt möglicherweise das religiöse Empfinden der Gläubigen der drei dargestellten Religionen verletzt, war für die Bundesprüfstelle nicht entscheidungserheblich, da dies keinen Tatbestand der Jugendgefährdung darstellt“, heißt es in der Erklärung weiter.

Die stellvertretende Leiterin der BPjM, Petra Meier, erklärte gegenüber der ARD, wie über derartige Anträge Antrag entschieden werde. Bei den Verhandlungen seien die Betroffenen dabei und könnten ihre Sicht der Dinge schildern. Nach dieser Diskussion ziehe sich das Gremium zu einer Beratung zurück. Dabei spielten Geschmacksfragen keine Rolle, so Meier. „Es geht um Wertevorstellungen, die sich anhand bestimmter Tatbestandsmerkmale im Jugendschutzgesetz wiederfinden.“

Wenn das Gremium mit einer Mehrheit von zwei Dritteln entscheidet, dass ein Medium indiziert wird, darf es danach nicht mehr öffentlich beworben und an Kinder und Jugendliche weitergegeben werden. In den Läden muss es separat gehalten werden, damit es außerhalb des Sichtbereichs von Kindern ist. Erwachsene können indizierte Medien weiterhin kaufen.

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