"Wie viel Werbung muss ich als Zuschauer ertragen?", "Wie kann ich mich gegen die Abzocke in Fernsehshows schützen?" und "Wie zugänglich dürfen gewaltverherrlichende oder sexuell anstößige Seiten im Internet sein?" Eine hilfreiche Orientierung bei der Beantwortung dieser Fragen bietet eine neu aufgelegte Broschüre der "Landesanstalt für Medien" in Nordrhein-Westfalen.
Von PRO
Foto: pro
Die Broschüre "Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen,
Hörfunk und Internet" gibt zudem Hörern, Zuschauern und Internetnutzern
einen Überblick darüber, welche Rechte sie haben, wie sie artikuliert
werden können und wie die Mediennutzer ihre Rechte mit Hilfe der
Landesanstalt für Medien als Medienaufsicht durchsetzen können. Dabei
machen die Autoren deutlich, dass jeder auf Rechtsverletzungen in den
Medien reagieren kann und "Beschwerden niemals folgenlos" sind.
Die Broschüre zeigt Beispiele aus dem Medienalltag und wie Mediennutzer am besten mit solchen Vorkommnissen umgehen können: auch dann, wenn es geschmacklich prekär und objektiv rechtswidrig wird. Oft sind Fernsehbilder, Schleichwerbung oder Internetseiten Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Das Heft informiert darüber, wozu die Sender bei einer Programmbeschwerde verpflichtet sind und nennt weitere Einrichtungen zur Wahrung von Nutzerbelangen.
Erklärt wird auch, welche zeitlichen Vorgaben es für Werbung gibt. Neben einem Glossar gibt es zum Schluss noch Hinweise, wie der richtige Umgang mit Medien vermittelt werden kann. Die Broschüre setzt dabei auf leicht verständliche Antworten und geht auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Werbung ein. Auch das Thema "Datenschutz in sozialen Netzwerken" wurde aufgrund der Aktualität in die Neuauflage mit aufgenommen. Das 120-seitige Heft kann über die Internetseite der Landesanstalt für Medien kostenlos bestellt werden. (pro)
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