Abtreibung als Menschenrecht

Morgen entscheidet das EU-Parlament darüber, ob Abtreibung ein Menschenrecht ist und ob schon Grundschüler Sexualkundeunterricht haben müssen. Sollte es so weit kommen, wäre das für die Mitgliedstaaten zwar nicht rechtlich bindend, aber ein deutliches politisches Signal. Kurz vor der Abstimmung machen Gerüchte die Runde: Schrieben Abtreibungslobbyisten am Bericht mit?
Von PRO

Erst vor wenigen Wochen konnte die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ stolz verkünden, dass sie die Marke von einer Million Unterschriften geschafft hat. Das bedeutet, dass sich das EU-Parlament offiziell mit deren Anliegen beschäftigen muss. Die Aktivisten kämpfen für das Lebensrecht des Menschen „ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“. Dabei beziehen sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2011. Die EU dürfe daher die Forschung mit embryonalen Stammzellen und Abtreibungen nicht weiter finanzieren. Mittlerweile haben nach Angaben der Initiative 1,3 Millionen Menschen die Petition unterschrieben.

Wer gegen Abtreibung ist, bricht die Menschenrechte

Doch jetzt erhalten die Lebensrechtler massiven Gegenwind – durch einen Bericht, der am morgigen Dienstag Mittag zur Abstimmung im EU-Parlament steht. Die Autoren um die portugiesische Abgeordnete Edite Estrela sprechen sich darin für eine europaweite Legalisierung von Abtreibung aus, außerdem soll der Zugang zu Verhütungsmitteln gefördert werden. In dem Zusammenhang sollen die Mitgliedstaaten verbindlichen Sexualkunde-Unterricht erteilen – und zwar unabhängig von der Zustimmung der Eltern. Bereits Grundschüler sollen in einer „sicheren, tabufreien und interaktiven Atmosphäre zwischen Schülern und Erziehern“ Sexualerziehung erhalten. Was genau darunter zu verstehen ist, wird im Bericht nicht näher erklärt.

Diese Forderungen fasst der Bericht unter dem Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen Rechte“ zusammen. Mit dem rhetorischen Kniff, Schwangerschaftsabbrüche in den Bereich der Gesundheitsversorgung einzuordnen, versuchen Abtreibungsbefürworter, weitere Unterstützer für ihre Positionen zu finden. Sie gehen sogar so weit und „erwägen“, dass die „sexuellen und reproduktiven Rechte“ „Menschenrechte“ seien. Wer diese Rechte in Frage stelle, verletze „die Rechte von Frauen und Mädchen auf Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Würde und Gesundheit sowie Freiheit und Schutz vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“. Im Klartext heißt das: Wer sich gegen Abtreibung einsetzt, bricht die Menschenrechte.

Schrieben Abtreibungs-Lobbyisten am Bericht mit?

Die slowakische Abgeordnete Anna Zaborska widersprach dem Bericht im Ausschuss in einer Minderheitenansicht. Diese „unverbindliche Entschließung“ sei „ein Verstoß gegen den EU-Vertrag“ und könne „nicht für die Einführung eines Rechts auf Schwangerschaftsabbruch oder gegen die vollständige Umsetzung der Bürgerinitiative (2012)000005 benutzt werden“ – gegen die Lebensrechtler von „Einer von uns“ also.

Vor der Abstimmung sorgen Gerüchte für Aufsehen, dass die Lobbyorganisation „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) maßgeblich an dem Bericht beteiligt gewesen sei. Die IPPF ist ein Dachverband von Organisationen, die unter anderem Abtreibung befürworten. In Deutschland gehört beispielsweise pro Familia dazu. Auf Anfrage des Christlichen Medienmagazins pro widersprach eine Vertreterin von IPPF dem Vorwurf: „Wir haben den Berichtsentwurf nicht geschrieben, es ist Edite Estrela, die ihn geschrieben hat.“ Sie zeigte sich „überrascht“ von der Frage, ob ihre Organisation den Bericht verfasst habe. „Parlamentarier sind vollkommen fähig, ihren Job zu erledigen.“ Auf die Frage, ob die IPPF den Bericht in einer sonstigen Form vorbereitet habe, gab deren Vertreterin keine Antwort.

Konservative: Ärzte nicht zu Abtreibung zwingen

Am Dienstag Mittag steht der Bericht zur Abstimmung im EU-Parlament. Der Ausgang der Abstimmung gilt als ungewiss. Würde der Bericht angenommen, hätte das allerdings noch keine rechtlichen Auswirkungen. Einerseits fällt dieser Bereich laut der geltenden EU-Verfassung in die Zuständigkeit der Nationalstaaten und unterliegt nicht den EU-Kompetenzen. Andererseits haben Berichte im EU-Parlament noch keine rechtlichen Auswirkungen und sind eher als politische Signale zu verstehen. Beobachter werten dieses Vorgehen aber als vorbereitenden Schritt in Richtung einer Gesetzesregelung.

Es wäre jedenfalls ein deutliches Signal, wenn der Bericht von Estrela widerspruchslos angenommen werden würde. Daher haben konservative EU-Abgeordnete einen Alternativvorschlag eingebracht. Darin widersprechen die Autoren der Auffassung, dass Abtreibung ein Menschenrecht sei, weil es in keinem völkerrechtlich bindenden Vertrag erwähnt werde. Vielmehr habe der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass menschliche Embryonen zu schützen seien. Auch dürfe die Gewissensfreiheit von Ärzten und anderem medizinischen Personal nicht eingeschränkt werden. Niemand dürfe gezwungen werden, eine Abtreibung vorzunehmen oder ein Vorgehen „zuzulassen, zu unterstützen oder sich aufdrängen zu lassen, die den Tod eines menschlichen Fötus oder Embryos verursachen könnten“. Lebensrechtler hatten zuvor kurzfristig zu einer Demonstration in Straßburg vor dem Europäischen Parlament aufgerufen. (pro)

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