Absage an den Kommerz

Der Sonntag muss künftig besser geschützt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In Berlin dürfen im kommenden Jahr nur noch ein bis zwei Adventssonntage verkaufsoffen sein. Weitere Shoppingsonntage müssen gut begründet werden. Das wirtschaftliche Interesse allein rechtfertigt die Öffnung nicht mehr.

Von PRO

Die verkaufsoffenen Sonntage in den Adventswochen verletzen die Religionsfreiheit der Kirchen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Auch die weiteren verkaufsoffenen Sonntage im Jahr müssen künftig anders gerechtfertigt werden. "Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen", erklärte der Richter Hans-Jürgen Papier. Es ist vor allem eine Absage an den Kommerz, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil machte. Für die Kirchen ist das ein Erfolg – vor allem weil das Urteil weit über Berlin hinausgehen und wegweisend für die Regelungen in den anderen Bundesländern sein dürfte.

Bisher war Berlin das Bundesland mit den lockersten Ladenöffnungsgesetzen in Deutschland. Zehn verkaufsoffene Sonntage waren seit 2006 jährlich erlaubt, vier davon in der Adventszeit. 2007 klagten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und das Erzbistum Berlin gegen die Regelung. Dabei verwiesen die Kirchen auf Artikel 4 und 140 des Grundgesetzes. Diese regeln zum einen die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung und zum anderen die Gültigkeit der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen zur "seelischen Erhebung". Ein Überbleibsel aus der Weimarer Verfassung.

"Kein hinreichender Schutz der Sonntage"

Im Sommer dieses Jahres kam es zur Verhandlung. Der damalige Landesbischof Wolfgang Huber erklärte das Anliegen der Kirchen damit, dass die Vorweihnachtszeit mittlerweile weitgehend durch den Kommerz bestimmt sei. Er nannte dies einen "beunruhigenden Mangel an religiöser wie kultureller Achtung". Man wolle zudem als Kirche auch jene Gläubigen erreichen, die nach der Berliner Regelung sonntags arbeiten müssten. An der Seite der Kirchen hatte sich die Dienstleistungsgesellschaft "ver.di" gegen die Sonntagsöffnung ausgesprochen. Für die Beibehaltung der alten Regelung kämpften die rot-rote Berliner Regierung und der Handel.

Das Urteil ist eine Bestätigung der Worte Hubers. Der Berliner Senat muss für 2010 eine neue Regelung finden. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten die alten Öffnungszeiten. Auch im neuen Jahr wird es verkaufsoffene Sonntage geben, allerdings wohl nicht im "Block", wie derzeit im Advent. Das Bundesverfassungsgericht ließ Ausnahmeregelungen für Öffnungen bei Straßenfesten oder Betriebsfeiern zu. Dann aber sollte sich der Handel an die Öffnungszeiten von 13 bis 20 Uhr halten. Die derzeitige Regelung jedenfalls garantiere keinen "hinreichenden Schutz der Sonn- und Feiertage" und sei mit dem Grundgesetz und seiner christlich-abendländischen Tradition unvereinbar.

"Sonntag : Geschenk der Christen an die Gesellschaft"

Katrin Göring-Eckardt, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Vizepräsidentin des Bundestages, zeigte sich im ZDF erfreut über das Urteil. Die Entscheidung zeige: "Nicht der Kommerz hat Priorität". Der Sonntag solle im Zeichen der Begegnung und der Gemeinschaft stehen und sei ein "Geschenk der Christen an die Gesellschaft". "Das Urteil hat den Sonntag gestärkt und unterstrichen, dass dieser Tag ein hohes Kulturgut für die gesamte Gesellschaft ist", sagte auch der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. "Der Sonntag trägt maßgeblich zur Qualität menschlichen Zusammenlebens bei." Die christliche Feiertagskultur in Deutschland sei gestärkt worden.

Die Ratsvorsitzende der EKD, Margot Käßmann, hatte sich im Vorfeld deutlich gegen verkaufsoffene Sonntage ausgesprochen. "Wir brauchen einen Rhythmus von Arbeits- und Feiertagen, damit unsere Gesellschaft nicht einem kollektiven Burn-out unterliegt", sagte sie in der "tageszeitung" (taz). "Wenn wir die Sonntage den Alltagen gleich machen und alle Geschäfte öffnen, dann gibt es nur noch den Gleichklang von sieben Werktagen." Zwar müssten auch jetzt viele Menschen am Sonntag arbeiten wie in Krankenhäusern, Altenheimen oder bei der Feuerwehr. "Aber bei den Ladenöffnungszeiten haben wir die Wahl."

Der Sonntag für die Familie

Der sächsische Landesbischof Jochen Bohl betonte in der Wochenzeitung "Rheinischer Merkur", dass der Sonntagsschutz für die Kirchen eine "Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung" sei. Für ihn sei die "Öffnung des Sonntages für den Kommerz" ein Angriff auf die Sonntagskultur des Landes. "Ich befürchte Auswirkungen auf den Gottesdienstbesuch, aber ebenso auf die Gesellschaft. Schließlich ist der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung auch ein Tag, der dem Zusammenhalt in den Familien dient."

In Deutschland seien bereits viele Lebensbereiche dem "Diktat der Wirtschaft" unterworfen, sagte Bohl. Gerade der Advent sei aber eine Jahreszeit, "in deren Hintergrund sich eine starke geistliche Prägung findet". Wenn die Wirtschaft den Advent zur Verkaufsförderung instrumentalisiere, säge sie an dem Ast, auf dem sie selbst sitze, denn die Adventszeit sei eine Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. "Als Kirche wollen wir alles daransetzen, den Menschen auch weiterhin diese besondere Prägung der Adventszeit zu vermitteln – mit Gottesdiensten, Kirchenmusiken und Adventsfeiern in den Gemeinden." Grundlage für den Schutz des Sonntages sei jedoch immer noch die Bibel, in der es heiße: "Du sollst den Feiertag heiligen". Bohl: "Da steht eben nicht: ‚Du sollst ein paar Stunden am Abend heiligen‘." (pro)

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