Heinrich Bedford-Strohm, evangelischer bayerischer Landesbischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), wirbt in einem Beitrag der Wochenzeitung Die Zeit dafür, dass Religion in der Öffentlichkeit sichtbar ist und in gesellschaftliche Fragen hineinwirkt. Religion dürfe vom Staat nicht zur „Privatsache“ gemacht werden, erklärt Bedford-Strohm. Zwar sei Religion eine „höchst persönliche Sache“, sie dürfe jedoch nicht ins „stille Kämmerlein“ verbannt werden. Eine Privatisierung der Religion wirke kontraproduktiv, wenn es um Toleranz und Offenheit gehe.
Stattdessen spricht sich der Ratsvorsitzende der EKD für eine „öffentliche Religion“ aus. Er bezieht sich damit auf die „Idee des übergreifenden Konsenses“ des Philosophen John Rawl. Demnach könnten sich etwa philosophische oder religiöse Vorstellungen von einem „guten Leben in einer Gesellschaft“ in geteilten Grundüberzeugungen treffen, zum Beispiel in den Menschenrechten. Deshalb seien Religionsunterricht an Schulen und öffentlich finanzierte Lehrstühle für christliche, jüdische oder islamische Religion „Aktivposten für ein friedliches Zusammenleben“. Dabei ist für ihn klar, dass „fundamentalistische Formen von Tradition“ dabei keinen Platz haben.