Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), Hartmut Steeb, erklärte am Dienstag gegenüber pro, die Entscheidung aus Karlsruhe zu bedauern. Formal sei das Urteil zwar nachvollziehbar, weil der Bund für das Betreuungsgeld nicht zuständig sei. „Der Bund hat aber auch Millionen in den Ausbau der Krippenbetreuung eingesetzt, obwohl er dafür eigentlich auch nicht zuständig wäre“, sagte Steeb. „Faktisch bedeutet das Urteil damit eine erneute Benachteiligung des Familienmodells, wonach Eltern vorrangig selbst für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zuständig sind“, erklärte er. „Das dürfen sie auch weiterhin, aber ohne vom Tropf der öffentlichen Zuwendung zu profitieren. Das bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit.“
Dass die öffentliche Hand im Ergebnis lieber 1.000 Euro pro Krippenplatz für die Fremdbetreuung aufwendet, als der Familie selbst wenigstens 15 Prozent davon zu geben, sei für ihn eine „große Ungerechtigkeit“. Steeb wörtlich: „Das Bundesverfassungsgericht hätte sich auch die Gesamtlage anschauen dürfen und dann feststellen können, dass die Art und Weise der Subventionierung einseitige Festlegungen in Richtung Fremdbetreuung bevorzugt und dies nach Artikel 6 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.“ Ihm bleibe die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und für Wahlfreiheit sorgen, indem Ehen und Familien nicht materiell benachteiligt werden, wenn sie die Erziehung vollumfänglich selbst wahrnehmen.