Linke gegen Lebensschützer

In einer Anfrage hat sich die Linksfraktion im Deutschen Bundestag über Lebensschützer in Deutschland erkundigt. Offenbar sorgen sich die Politiker über Zulauf der Szene. Anlass ist der diesjährige „Marsch für das Leben“ am 20. September.
Von PRO
Marsch für das Leben vor dem Kanzleramt: Jedes Jahr organisieren Lebensschützer eine Demonstration, zu der Tausende kommen
Die Bundesregierung weiß wenig über die Szene der Lebensschützer in Deutschland. Hinweise darauf, dass Abtreibungsgegner Ärzte oder Frauen bedroht oder bedrängt haben, gibt es offenbar nicht. Das zumindest ist das Ergebnis einer kleinen Anfrage der Linksfraktion zum Thema. Ende Juli befragten die Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze und Karin Binder die Bundesregierung offiziell zu deren Wissen über Abtreibungsgegner. Auch die Haltung von Union und SPD zu Schwangerschaftsabbrüchen ist Thema der Drucksache. Die Politiker wollten wissen, wie viele Teilnehmer die Demonstration „Marsch für das Leben“ hat, die jährlich in Berlin stattfindet und von Lebensschützern organisiert wird. Zudem geht es in der Anfrage darum, ob die Zahl der Unterstützer im Laufe der Jahre angestiegen ist, und wer an der Veranstaltung teilnimmt. Auch, ob Lebensschützer Ärzte oder Frauen bedrängt hätten, die sich für einen solchen Schritt entschieden haben, fragte die Linksfraktion. Die Antwort der Regierenden kam vor einigen Tagen und lautet: Sie haben keine Erkenntnisse dazu. Die Linke hingegen behauptet im Vorwort zur Anfrage, die Szene habe Zulauf. Mit der Anfrage verbindet die Linke offenbar die Sorge, dass Frauenrechte aufgrund einer wachsenden Szene von Lebensschützern in Gefahr sein könnten. Auf die Frage, welche Unterstützer des „Marschs für das Leben“ mit Bundesmitteln gefördert werden oder wurden, nennt die Regierung die Junge Union Deutschlands und den christlichen Verein „KALEB“. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es kein ausdrückliches Menschenrecht auf „Gewährung reproduktiver Rechte“ gebe. Im Einzelfall könne die Verweigerung einer Abtreibung aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. „Unabhängig davon besteht in Deutschland auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) ein umfangreiches qualifiziertes Beratungsangebot für alle Frauen und Männer, um ihnen eine selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, damit sie ihre reproduktiven Rechte in Anspruch nehmen können“, heißt es weiter in der Antwort von CDU und SPD. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/ueber-4500-abtreibungsgegner-beim-marsch-fuer-das-leben-79643/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/fuer-das-leben-laufen-79673/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/papst-beim-marsch-fuer-das-leben-80115/
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