Ich wär so gerne Beamter

Für Wirbel sorgt die mögliche Verbeamtung eines bayerischen Realschullehrers. Weil er in der islamischen Jugendarbeit tätig war und radikale Texte verfasste, lehnte die Stadt München sein Gesuch ab. Laut "Spiegel Online" begründete die Behörde dies damit, dass der angehende Lehrer "charakterlich" dafür nicht geeignet sei.


Von PRO

Wie der "Münchner Merkur" meldet, war Marwan Al-M. bereits als Referendar für Mathematik und Wirtschaft an dieser Schule tätig. Danach bewarb er sich um eine Verbeamtung auf Probe. Die Stadt München hegte allerdings Zweifel am ausgefüllten Fragebogen des Bewerbers zur Verfassungstreue und fragte beim Bayerischen Verfassungsschutz nach. Die Recherchen ergaben, dass sich der angehende Lehrer im Geflecht der Muslimbruderschaft bewegte.



Nicht erkennbar von der Ideologie distanziert



Daraufhin erteilte ihm die Stadt München eine Absage. Die Klage von Marwan Al-M. gegen das Urteil wies das Verwaltungsgericht München Mitte dieser Woche zurück. "Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass der Kläger der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht", teilte das Gericht mit. Zudem habe sich der Lehreranwärter nach außen nicht klar erkennbar von einer Ideologie distanziert, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.



Vor Gericht hatte der Kläger betont, dass er sich zwar in der Muslimischen Jugend in Deutschland (MJD), aber in keiner der anderen Organisationen, die ihm der Verfassungsschutz in seinem Bericht zuschrieb, engagiere. Zudem sei die MJD nicht verfassungsfeindlich. Laut "Münchener Abendzeitung" soll er sehr wohl Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen wie etwa zum "Islamischen Zentrum München" (IZM) und der "Islamischen Gemeinschaft Deutschland" (IGD) gehabt haben. Das IZM habe er vor Jahren besucht und die dortigen Freitagsgebete übersetzt. Auch bei einer Podiumsdiskussion der IGD soll er anwesend gewesen sein.



Gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung



Aus Sicht des Bayerischen Verfassungsschutzes gibt es Anhaltspunkte, dass sich die Aktivitäten der MJD gegen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richteten. Der "Münchener Merkur" zitiert den Angeklagten wie folgt: "Ich stehe für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein und halte sie für ein wertvolles Gut." Er stehe zur deutschen Verfassung und werde sie auch verteidigen. Die auf seinem Computer gespeicherten Texte habe er gespeichert, weil er sie "so komisch" fand. Marwan Al-M. kann gegen das Urteil allerdings noch Berufung einlegen. (pro)

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