Ärztekammer für begrenzte PID-Zulassung

Die Bundesärztekammer hat am Freitag für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) plädiert. Deren Präsident Frank Ulrich Montgomery warnte dennoch vor einer schleichenden Ausweitung von Gentests an Embryonen. In der ersten Juli-Woche soll der Bundestag über die PID abstimmen.
Von PRO

Die Bundesärztekammer hat sich für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Die Untersuchung des Embryos auf mögliche Erbkrankheiten sei ethisch weniger problematisch als ein Schwangerschaftsabbruch, sagte Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, bei der Vorstellung eines Memorandums der ärztlichen Standesorganisation am Freitag in Berlin.

"Wir stimmen der PID zu – in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen", sagte Schulze. "Wir sollten uns nicht pharisäerhaft verhalten und an die betroffenen Frauen denken." Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingepflanzt. Der Bundestag will in der ersten Juliwoche über die
umstrittene Präimplantationsdiagnostik entscheiden. Dabei gilt kein Fraktionszwang.

Die betroffenen Paare müssten sich vor der PID unabhängig beraten lassen, ergänzte der Berliner Gynäkologe Heribert Kentenich die Vorstellungen der Bundesärztekammer. Der Embryo dürfe nur auf solche Erbkrankheiten untersucht werden, die möglicherweise für eine schwere Erkrankung infrage kämen.

"Auch die Geschlechtsbestimmung oder das Alter der Eltern dürfen keine Rolle spielen", sagte Kentenich. Er verwies auf andere Länder, in denen die PID bereits seit Jahren praktiziert werde. Für Deutschland rechnet er mit etwa 200 Fällen pro Jahr. Die Ärztekammer favorisiert den fraktionsübergreifenden Antrag der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach. Demnach wäre die PID erlaubt, wenn schwere Krankheiten bei dem Kind drohen. Ein weiterer Antrag sieht ein komplettes PID-Verbot vor, ein anderer die eng begrenzte Zulassung in Ausnahmefällen.

Bewegung in der Debatte

In die Diskussion könnte jetzt Bewegung kommen. Demnach soll der Antrag zur eng begrenzten PID-Zulassung – er hat bisher die wenigsten Unterstützer – noch verschärft werden. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt der "Berliner Zeitung" und der dpa vor. Demnach wäre die PID auch dann nicht zulässig, wenn das Kind aufgrund der genetischen Voraussetzungen nicht mal die Chance hätte, ein Jahr alt
zu werden. Der Antrag könnte so auch für PID-Gegner interessant sein.

In der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (Ausgabe vom 26. Juni), fand der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, allerdings kritische Worte für die Zulassung der PID. Er warnte vor einer schleichenden Ausweitung der Gentests. "Das Risiko besteht, dass die PID für immer mehr Fälle angewandt wird", sagte Montgomery. "Wir leben in einer Welt der Salami-Ethik, wo Stückchen für Stückchen abgeschnitten wird." Er sprach sich für eine starke Begrenzung der PID aus. Er persönlich lehne Embryotests ab: "Ich bin ein Gegner der bewussten Selektion durch den Menschen nach willkürlich aufgestellten Kriterien." Allerdings sei es "nur logisch, dass man die PID bei bestimmten Indikationen zulässt", weil die Abtreibung von behinderten Embryonen erlaubt sei. (dpa)

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