Wer darf was an Karfreitag?

Die Diskussion, wer am Karfreitag was veranstalten darf oder nicht, ist wahrscheinlich schon so alt, wie der Feiertag selbst. Die Gesetzgebung dafür ist in Deutschland Ländersache. Trotzdem gilt der Karfreitag, an dem die Christen der Kreuzigung Jesu gedenken, als Sonderfall, da er zu den "stillen Feiertagen" gehört.


Von PRO

Im nordrhein-westfälischen Essen hatte Regierungspräsidentin Anne Lütkes
(Bündnis 90/ Die Grünen) die Stadt angewiesen, die Aufführung der Oper
"Madame Butterfly" an Karfreitag zu untersagen. Auch die
Verantwortlichen im Rathaus von Düsseldorf haben bis Donnerstag Zeit,
gegenüber der Bezirksregierung zu erklären, welche Stücke aufgeführt
werden sollen – und ob sie geeignet sind, gespielt zu werden.


Im Veranstaltungskalender von Düsseldorf finden sich unter anderem die Oper "Billy Budd", ein Flamenco-Abend im Tanzhaus NRW und das Stück "Der lustige Witwer" im Theater an der Kö. Die Bezirksregierung will anhand der städtischen Stellungnahme rund zehn Tage vor Karfreitag entscheiden, ob die Stadt Aufführungen verbieten muss. Folge sie ihrer eigenen Argumentation, könne sie eigentlich nicht anders verfahren als im Falle Essen, sagen Experten. Und das bedeutet, dass es in der Landeshauptstadt an Karfreitag keine Aufführungen geben darf.



Dem besonderen Wesen des Feiertages entsprechen



"Zulässig an den ’stillen Feiertagen‘ sind nur Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters, die dem besonderen Wesen dieser Feiertage entsprechen", heißt es in einem Schreiben der kommunalen Aufsichtsbehörde. Eine Ausnahme von dem Verbot könne laut Gesetz nur erteilt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt und sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsgesetzes verbunden ist. Untersagt sind dagegen unterhaltende und mit Musik verbundene Veranstaltungen.



Der Präses der "Evangelischen Kirche im Rheinland", Nikolaus Schneider, hat kein Verständnis dafür, dass die Städte Ermessensspielraum für sich reklamieren. Schneider mahnt gegenüber der "Rheinischen Post", dass dieser hohe Feiertag nicht übertönt und überspielt werden dürfe. "Karfreitag und Ostern sind für uns Protestanten ganz zentrale Feiertage. Tod und Auferstehung Jesu Christi, an die wir mit diesen Tagen erinnern, stehen im Zentrum unseres Glaubens", sagt Schneider. Daher verdienten diese Tage eines besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. "Es gibt ein merkwürdiges, um nicht zu sagen: plattes Verständnis von Freiheit", so Schneider weiter, der darauf pocht, dass bestimmte Lebensbereiche geschützt werden.



Will der moderne Mensch vor der Ruhe fliehen?

Auch sein katholischer Amtsbruder und Düsseldorfer Pfarrer Michael Dederichs beklagt den schwindenden Respekt vor dem Christentum: "Der Karfreitag, Tag des Leidens und Sterbens Christi, ein Tag der Ruhe und der Besinnung, soll auch durchbrochen werden, damit der ,moderne‘ Mensch vor der Ruhe fliehen kann", mahnt der Theologe. Immerhin werde durch die Diskussion, so die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Henrike Tetz, über christliche Werte gestritten werde und sie wieder ins Bewusstsein der Menschen gerückt.



Weil der Frankfurter Ordnungsdezernent Stephan Keller (CDU) ein Gerichtsurteil bemüht, worin zwischen Veranstaltungen hinter verschlossenen Türen und solchen in der Öffentlichkeit unterschieden wird, hat es die Diskussion auch in die überregionale "Frankfurter Allgemeine Zeitung" geschafft. In Bremen hatte der SPD-Kommunalpolitiker Maurice Mäschig (SPD) in der vergangenen Woche einen Vorstoß unternommen: Er wollte mit einer Petition an die Bremer Bürgerschaft erreichen, dass das staatliche Tanzverbot an christlichen "stillen Feiertagen" aufgehoben wird. (pro)

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