Vorgeburtliche Tests als Kassenleistung werden überwacht

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend entschieden, dass die Folgen nicht-invasiver Pränataltests als Kassenleistung künftig überwacht werden. Vor der Debatte hatte es Aufruhr um einen Änderungsantrag gegeben.
Von Anna Lutz

Die Folgen der Einführung des sogenannten NIPT als Kassenleistung werden künftig überwacht. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend mit großer Mehrheit entschieden. Bis zum 30. Juni 2027 sollen demnach Daten dazu vorliegen. Ein interdisziplinäres Expertengremium soll „die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüfen“, heißt es in einem gemeinsamen überfraktionellen Antrag zahlreicher Abgeordneter. 

Seit vier Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines vorgeburtlichen Tests auf Trisomien. Beim sogenannten NIPT werden Embryonen im Mutterleib relativ risikofrei etwa auf das Downsyndrom getestet. Die Entscheidung zur Kostenfreiheit traf damals der Gemeinsame Bundesausschuss, der für medizinische Fragen dieser Art zuständig ist. Im Bundestag gab es eine Orientierungsdebatte dazu. 

Mehr Abtreibungen durch NIPT?

Eine überfraktionelle Gruppe von Abgeordneten fordert seit 2024 ein Monitoring der Folgen dieser Kassenleistung. Also Wissen darüber, ob etwa die Abtreibungszahlen dadurch gestiegen sind und Babys, die ein hohes Risiko auf eine Behinderung haben, deshalb seltener zur Welt kommen.

CDU-Politiker Michael Brand erklärte am Donnerstag in der Debatte den Hintergrund: Man müsse „verstehen, was gerade passiert“, dazu diene ein Monitoring. Joachim Bloch von der AfD forderte eine „solide Datengrundlage“. Es gehe in der Debatte nicht um eine Ablehnung des Pränataltests, sondern um Erkenntnisgewinn. 

Max Lucks von den Grünen warnte, es verdichte sich der Eindruck, der NIPT sei ein flächendeckender Eingriff geworden, um behindertes Leben auszusortieren. „Auch medizinischer Fortschritt braucht ethische Leitplanken“, sagte Stephan Pilsinger von der CSU und wies auf falschpositive Ergebnisse des NIPT hin. Dass er faktisch zu einer Standardbehandlung geworden ist, hält er für eine Fehlentwicklung. Andere Redner äußerten die Sorge, dass der medizinische Fortschritt am Ende dafür sorgen könnte, dass vorgeburtlich nicht nur nach Trisomien aussortiert werde, sondern auch nach sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen.

Verwirrung um Änderungsantrag

Kurz vor der Debatte hatte es noch Verwirrung gegeben. Denn eine Gruppe von 33 Abgeordneten aus SPD, Linken und Grünen aus den Reihen der Monitoring-Befürworter hatte zusätzlich einen Änderungsantrag eingebracht. Darin forderten sie, dass der Bundestag sich unabhängig vom Ergebnis des Monitorings dazu verpflichten sollte, dass der NIPT Kassenleistung bleibt. 

„Es macht keinen Sinn“, kommentierte Brand den Vorschlag in der Debatte. Man könne nicht vor einem Monitoring festlegen, dass es keine Konsequenzen haben solle. Minuten zuvor hatten die Abgeordneten ihren Änderungsantrag dann auch wieder zurückgezogen. Stattdessen erklärten alle Abgeordneten, die den Gesetzesvorschlag zunächst gemacht hatten, gemeinsam ihr Ja zum Monitoring und zusätzlich, dass der Zugang von Frauen zum kassenfinanzierten NIPT „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation“ nicht erschwert werden solle, unabhängig vom Ergebnis des Monitorings. Darauf einigten sich Abgeordnete quer durch alle Parteien, von AfD über CDU bis hin zur Linken.

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