Zürich stimmt für Sterbehilfe – auch in christlichen Einrichtungen

Mehr als zwei Drittel der Menschen im Kanton Zürich haben für eine Pflicht votiert, dass Krankenhäuser sowie Alters- und Pflegeheime assistierten Suizid zulassen müssen. Diese Entscheidung betrifft auch christliche Einrichtungen.
Von Johannes Blöcher-Weil
Wer darf wem beim Sterben helfen. Die Bewohner des Kantons Zürich haben dafür gestimmt, dass Krankenhäuser sowie Alters- und Pflegeheime assistierten Suizid zulassen müssen

In einem Volksentscheid haben die Bewohner im Kanton Zürich eine weitreichende Entscheidung getroffen. 68,1 Prozent stimmten dafür, dass Alters- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser in Zukunft assistierten Suizid in ihren Räumen zulassen müssen. Ausgenommen von der Regel sind Psychiatrien und Gefängnisse.

Bisher lag die Entscheidung im Ermessen des jeweiligen Hauses. Konkrete Auswirkungen hätte das vor allem für christliche Einrichtungen. Von der Vorlage betroffen sind knapp 30 private christliche Heime, die diese Praxis ablehnen und mit dem neuen Gesetz umgehen müssen, schreibt das SRF. Lediglich die beiden Gemeinden Fischenthal und Truttikon lehnten die Vorlage ab, wurden aber von der Mehrheit im Kanton überstimmt.

Auch der Zürcher Regierungsrat war gegen die Vorlage. Entsprechend unterschiedlich fielen die Bewertungen aus. Sozialdemokraten und Grüne sahen darin eine Stärkung der Selbstbestimmung. Die FDP interpretierte das Wahlergebnis als „ein Bedürfnis der Bevölkerung in dieser ethischen Frage“. Die Schweizerische Volkspartei bedauerte die Entscheidung und verwies darauf, die Umsetzung genau zu beobachten, damit kein Mitarbeiter verpflichtet werde, an einem assistierten Suizid mitzuwirken.

Bischof von Chur: „Zeichen der Entmenschlichung“

Der Kirchenrat der Reformierten Kirche im Kanton Zürich hatte die Vorlage empfohlen, da sie die Selbstbestimmung am Lebensende mit dem Schutz besonders verletzlicher Menschen verbinde. Der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, stellte den assistierten Suizid dagegen grundsätzlich infrage. Die Entwicklung sei ein „Zeichen der Entmenschlichung“ der Gesellschaft, sagte er der „Neuen Zürcher Zeitung“.

Das Gesetz wird vermutlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten. Bis dahin ist auch noch zu klären, wie die Organisationen auf die Möglichkeit der Suizidhilfe im Spital aufmerksam machen dürfen und wie externe Organisationen integriert werden können.

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