Es ist gute Sitte im Deutschen Bundestag, dass bei besonderen ethischen Fragen fraktionsübergreifend gearbeitet wird. Geht es um Sterbehilfe oder Organspende, sollen sich die Abgeordneten nicht an einer von der Fraktion präferierten Haltung orientieren, sondern Anträge und auch Abstimmung sollen ausschließlich die Haltung der einzelnen Abgeordneten widerspiegeln. So auch bei der nun von manchen angestrebten Neuregelung der Organspende.
Eine Gruppe von 250 Abgeordneten von SPD, CDU, CSU, Grünen und Linken hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung eingebracht. Demnach sollen Deutsche bald grundsätzlich als Organspender behandelt werden, es sei denn, sie widersprechen dem zu Lebzeiten. Bei Minderjährigen sollen die Angehörigen entscheiden und bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben.
Ein Gegenentwurf, der noch nicht im Parlament eingebracht ist, sieht vor, die bisherige Entscheidungslösung beizubehalten. Also den Grundsatz: Jeder muss eindeutig erklären, dass er seine Organe spenden will. Erst dann wird er im Falle seines Todes und bei Eignung zum Organspender. Die Abgeordneten wollen das alte Gesetz um bessere Aufklärung und ein besser zugängliches Organspende-Register ergänzen.
AfD will gegen Widerspruchslösung stimmen
Am Montag erklärte die AfD-Fraktion, dass sie trotz der ethischen Frage geschlossen abstimmen werde. So wolle sie „das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ verteidigen, teilte ihr gesundheitspolitischer Sprecher Martin Sichert mit.
Schon im Jahr 2020 gab es eine Abstimmung zum Thema im Deutschen Bundestag. Abgeordnete um Jens Spahn (CDU) hatten eine Widerspruchslösung zur Abstimmung gestellt. Das lehnte der Bundestag mit 379 zu 292 Stimmen ab.
Dieses Mal bräuchte die Widerspruchslösung mindestens 316 Ja-Stimmen, um eingeführt zu werden, sofern alle 630 Bundestagsabgeordneten mit Ja oder Nein stimmen. Mit der AfD als geschlossenem Block haben die Befürworter nun 151 Stimmen gegen sich. Ansonsten ist offen, wie die Wahl ausgeht.
Rückblick auf 2020
Spannend bleibt der Blick auf 2020. Damals stimmten CDU-Abgeordnete zunächst mehrheitlich für die Einführung der Widerspruchsregelung, aus der FDP kam mehrheitlich Ablehnung, die AfD stimmte schon damals fast geschlossen dagegen. Ebenso wie Abgeordnete der Grünen. In der SPD war man eher für eine Neuregelung, bei der Linken eher dagegen. Das dokumentiert der Dienst „Abgeordnetenwatch“.
Doch im Vergleich zu damals dürfte sich einiges verschoben haben, allein schon wegen der prominenten Befürworter einer Widerspruchslösung. Zuletzt äußerte sich etwa die Grünen-Politikerin Ricarda Lang im ZDF: „Es ist jedem von uns zumutbar, sich einmal im Leben mit diesem Thema zu beschäftigen.“ Die Widerspruchsregelung sei notwendig, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen.
Die Unberechenbarkeit von Abstimmungsergebnissen zeigt sich auch mit Blick auf die Zahlen bei der 2020er-Abstimmung über die Zustimmungslösung, die gleich nach der Ablehnung der Widerspruchslösung stattfand. Da stimmten dann nämlich einige Abgeordnete, die zuvor schon mit Ja gestimmt hatten, auch für die andere Regelung. Ihnen war eine Einigung auf einen Vorschlag offenbar lieber als eine Ablehnung beider Anträge. Die AfD, die dieses Mal Geschlossenheit demonstrieren will, war übrigens bei dieser Wahl nicht einig: 27 Abgeordnete stimmten für die heute geltende Regelung, 42 dagegen und 18 enthielten sich.