Frankreichs Nationalversammlung hatte im Juli die Nutzung sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige verboten (PRO berichtete). Jetzt ist das Gesetz schon wieder Geschichte. Der französische Verfassungsrat hat es aufgehoben, weil es „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die „Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen“ darstellt.
Die Nationalversammlung hatte dass Gesetz mit 279 zu 81 Stimmen verabschiedet. Eigentlich sollte es nach den Sommerferien in Kraft treten, um gesundheitliche Schäden von der Zielgruppe abzuwenden. Dagegen hatten die Linkspartei LfI und die Sozialisten geklagt.
Der Verfassungsrat gab laut Medienberichten den Klägern in allen Punkten recht und berief sich dabei auf die garantierte Meinungsfreiheit. Die Richter beklagten insbesondere, dass das Verbot „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze einführt, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“.
Das Verbot sollte in zwei Stufen greifen: ab dem 1. September für neu angelegte Konten, ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Die Plattformen sollten zur Altersprüfung auf Technik zurückgreifen, wie sie bereits beim Zugang zu pornografischen Inhalten eingesetzt wird. Strafen für Kinder oder Eltern sah das Gesetz nicht vor.
Präsident Emmanuel Macron kündigte an, Ministerpräsident Sébastien Lecornu damit zu beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Er sei entschlossen, die Reform vor dem Frühjahr 2027 in Kraft treten zu lassen.