Beschwerden gegen „logo“: ZDF korrigiert sich

Das ZDF hat sich korrigiert: Die Programmbeschwerde gegen einen „logo“-Beitrag wurde nun doch nicht als „unbegründet abgelehnt“, sondern für „erledigt“ erklärt,
Von Nicolai Franz

Als der ZDF-Fernsehrat am Freitag tagte, schien klar: Die Programmbeschwerde gegen einen „logo“-Beitrag über Kirchen ist als „unbegründet abgelehnt“ worden, wie eine Sprecherin gegenüber PRO bestätigte. Die Beschwerdeführer erhielten in einem Schreiben, das auf 19. Juni datiert ist, eine entsprechende Mitteilung von Gerda Hasselfeldt (CSU).

Nur einen Tag später korrigierte sich die Fernsehratschefin aber: Der Programmausschuss Programmdirektion habe „in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss festgestellt, dass der Intendant dem berechtigten Anliegen des Leitbeschwerdeführers in der Programmbeschwerde vom 24.03.2026 zur Sendung ‚logo!‘ vom 19.03.2026 – Mehrfachbeschwerde bereits wirksam abgeholfen“ habe. Es gebe daher „nach wirksamer Abhilfe“ keinen Anlass zur Beanstandung gegeben.

Die Abhilfe sah der Fernsehrat darin, dass die Sendung „depubliziert“, also aus dem Archiv der Erklärvideos genommen worden war. Weitere Schritte, etwa eine Korrektur oder einen verbesserten Beitrag gab es nicht.

Eine Antwort für alle

Befasst hatte sich der Beschwerdeausschuss lediglich mit einer „Leitbeschwerde“. Grund dafür ist eine neue Beschwerdeordnung, die sich das ZDF im Dezember 2025 selbst gegeben hatte. Seitdem muss der Sender nicht mehr jede Programmbeschwerde einzeln behandeln, sondern kann eine einzige als „Leitbeschwerde“ auswählen. Alle Beschwerdeführer bekommen also dieselbe Antwort, unabhängig davon, ob sie andere Argumente als der Leitbeschwerdeführer vorgetragen haben oder nicht.

Wenn sich die Beschwerdeführer mit der Antwort des Intendanten nicht zufriedengeben, muss sich der Fernsehrat damit beschäftigen. Dessen Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten: Er kann die Beschwerde als „unbegründet ablehnen“, als „erledigt“ betrachten oder die Beschwerde annehmen – was allerdings so gut wie nie geschieht.

Programmbeschwerden, die es in den Fernsehrat schaffen, werden zudem nur noch dann in der öffentlichen Sitzung debattiert, wenn der entsprechende Beschwerdeausschuss sich nicht einig war. Doch bei der Beschwerde gegen den „logo“-Beitrag entschied der Ausschuss einstimmig – und somit blieb die Diskussion darüber hinter verschlossenen Türen.

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