Der ZDF-Fernsehrat hat die Programmbeschwerden zu einem „logo“-Beitrag als „unbegründet“ abgelehnt, der sich kritisch mit der Kirche beschäftigt hatte. Wie eine Sprecherin des ZDF am Freitag gegenüber PRO bestätigte, hat der entsprechende Beschwerdeausschuss dies einstimmig beschlossen.
Nach einer neuen Regelung des ZDF müssen Programmbeschwerden nicht mehr in der Sitzung des Fernsehrates debattiert und entschieden werden, wenn sie zuvor im Ausschuss einstimmig abgelehnt worden sind. Nur wenn im Ausschuss Uneinigkeit besteht, kommen Programmbeschwerden also auf die Tagesordnung der Fernsehratssitzungen.
Über die Gründe ist bisher nichts bekannt. Wie die ZDF-Sprecherin ankündigte, wird der Sender voraussichtlich kommende Woche eine inhaltliche Begründung für die Ablehnung der Beschwerden veröffentlichen. Die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt (CSU) hatte in der öffentlichen Sitzung vom Freitag betont, im Ausschuss gebe es immer „eine intensive Befassung mit dem Inhalt dieser Beschwerden“.
Kritik an ZDF-Entscheidung
Gegen die „logo“-Sendung vom 19. März 2026 waren mehrere Programmbeschwerden eingegangen. Größere Öffentlichkeit bekam das Thema durch einen Post auf „X“ von Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ und früherer Redakteur des ZDF-Hauptstadtstudios. Er nannte den Beitrag einen „einseitigen Hetzbericht über die Geschichte der christlichen Kirchen“.
Alsleben reagierte gegenüber PRO empört auf die Entscheidung: „Genau diese arrogante Haltung, diese Mischung aus ideologisch motivierter Manipulation der Zuschauer gepaart mit fehlender Fehlerkultur durch die Leitung, lässt immer mehr Menschen an der Glaubwürdigkeit des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zweifeln.“ Es habe selten „eine so eindeutige Verletzung der Programmgrundsätze“, so viele Programmbeschwerden und eine „so eindeutig kritische öffentliche Bewertung des Vorgangs“ gegeben.
Das ZDF selbst habe „nach langem Zögern ja sogar zugegeben, dass die Ausstrahlung falsch war, und hat sie gelöscht“. Es erzeuge „massiven Frust bei den Zuschauer und Zahlern dieses Systems“, wenn Programmbeschwerden „einfach so abgeschmettert werden. Es dürfe sich „keiner wundern, wenn am Ende radikale Kräfte immer stärker werden, die das System undifferenziert ganz ablehnen“.
Viele Beschwerden gegen „logo“-Beitrag
Eine weitere Beschwerde war von der Christlichen Medieninitiative pro gekommen, die auch das Christliche Medienmagazin PRO herausgibt. Geschäftsführer Christoph Irion hatte am 16. April eine förmliche Programmbeschwerde gegen den „logo“-Beitrag eingelegt.
Irion kritisierte, das Erklärvideo werde dem Ziel, den Anstieg der Kirchenaustritte sachlich zu verdeutlichen, nicht gerecht. Der Beitrag enthalte „durch Weglassung und fehlende Kontextualisierung mehrere teils problematische historische Fehler“. Dadurch entstehe „eine einseitige und teils sachlich falsche Darstellung von Kirche und Glauben“.
Foto: kika/Screenshot PROBesonders kritisierte Irion, dass der Beitrag die Reformation und den Protestantismus nicht erwähnte. Wer mit Blick auf problematische Seiten der Kirchengeschichte „keine Silbe zur Reformation Martin Luthers und der Entstehung des Protestantismus verliert“, unterschlage „wichtigste Fakten der Kirchen- und Kulturgeschichte“, schrieb Irion.
Auch die Darstellung des Christentums insgesamt sei einseitig gewesen, so Irion. Das kirchliche Wirken und das Glaubensleben der Christen würden „ausschließlich durch Stereotype wie ‚Hölle‘, ‚Sünde‘, ‚Angst‘ oder ‚schreckliche Verbrechen‘ beschrieben“. Eine solche Darstellung werde dem journalistischen Sorgfaltsgebot und dem Anspruch des ZDF, religiöses Leben nicht herabzuwürdigen, „nicht im Ansatz gerecht“.
Kritik an Gegenüberstellung von Islam und Christentum
Ein weiterer Kritikpunkt war die Dramaturgie der Sendung. Direkt vor dem Kirchenbeitrag hatte „logo“ über das Ende des Ramadan und das muslimische Zuckerfest berichtet. In der Programmbeschwerde der Christlichen Medieninitiative pro heißt es, dieser Beitrag habe das Fest „anschaulich, lebensnah, bunt und fröhlich“ gezeigt. Das anschließende Erklärvideo über das Christentum habe hingegen „ausschließlich die gesammelten Abgründe, Verfehlungen und Verbrechen aus 800 Jahren Kirchengeschichte“ präsentiert.
Das ZDF hatte nach eigenen Angaben viele Beschwerden über den „logo“-Beitrag erhalten. Statt auf jede einzelne Beschwerde einzugehen, wählte das ZDF eine der Eingaben aus und behandelte diese als sogenannte „Leitbeschwerde“. Auch diese kritisierte die Abfolge der beiden Beiträge. Dort hieß es, es könne der Eindruck entstehen, am Fasten und am Eid al-Fitr der Muslime sei „nur Positives“ zu finden, während der folgende Beitrag „nur die negativen Aspekte der Kirche“ aufzähle. Dadurch werde Kindern eine tendenziöse Gegenüberstellung vermittelt.
Was ist eine Programmbeschwerde?
Eine förmliche Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat richtet sich nach § 25 der ZDF-Satzung. Sie muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder ein bereits veröffentlichtes Angebot beziehen. Außerdem muss sie einen konkreten Bestandteil einer Sendung mit Titel und Datum oder ein konkretes Telemedienangebot benennen. Beschwerdeführer müssen darlegen, welche Rechtsvorschriften oder Richtlinien aus ihrer Sicht verletzt wurden. Die Beschwerde kann über das elektronische Beschwerdeformular des Fernsehrats oder postalisch eingereicht werden.
Geht es um mehrere ähnliche Beschwerden zu einem Programm, kann die Vorsitzende des Fernsehrats entscheiden, diese gesammelt zu behandeln. Das ZDF nennt dies Mehrfachbeschwerdeverfahren.
Im Programmbeschwerdeverfahren bittet die oder der Vorsitzende des Fernsehrats den Intendanten um Stellungnahme. Der Intendant antwortet den Beschwerdeführern. Wenn diese sich damit nicht zufrieden geben, können sie verlangen, dass sich der ZDF-Fernsehrat damit befasst. Der Fernsehrat ist ein Aufsichtsgremium, das die Interessen „der Allgemeinheit“ vertreten soll.
ZDF-Intendant Norbert Himmler hatte den Beschwerdeführern in einer ersten Antwort Anfang Mai weitgehend Recht gegeben, der Sender entfernte den Beitrag aus dem Archiv der Erklärvideos. Himmler nannte es einen „Fehler“, dass der Beitrag über die sinkenden Kirchenmitgliedschaftszahlen direkt nach einem positiven Beitrag über das Ende Ramadans gesendet worden war. Die beiden Beiträge seien unabhängig voneinander geplant worden, eine inhaltliche Gegenüberstellung sei nicht beabsichtigt gewesen.
Der Beitrag hatte erklären sollen, warum immer weniger Menschen in Deutschland einer Kirche angehören. In dem gut eine Minute langen Erklärvideo zeichnete „logo“ einen Bogen vom Mittelalter über Ablassbriefe, Höllenangst und wissenschaftliche Erklärungen bis zu heutigen Kirchenaustritten. Am Ende wurden auch Missbrauchsverbrechen durch Kirchenleute als Grund für Austritte genannt (lesen Sie hier die PRO-Kritik an dem Beitrag).
Himmler räumte in seiner Rückmeldung vom Mai, nachdem das ZDF sich schon Ende März selbstkritisch gezeigt hatte (PRO berichtete), auch inhaltliche Probleme ein. „Im Nachhinein ist sich die Redaktion bewusst, dass es schwerlich möglich ist, die Fragestellung der historischen Entwicklung der christlichen Kirchen in einem anderthalb-minütigen Beitrag angemessen und in all ihren theologischen und gesellschaftlichen Dimensionen darzustellen“, schrieb Himmler. Zwar sei der Text vor der Veröffentlichung von zwei externen Experten geprüft worden. Rückblickend komme die Redaktion aber zu dem Schluss, „dass ein komplexes Thema in diesem Fall durch die kurze Darstellung und das Weglassen zentraler Aspekte nicht angemessen dargestellt wurde“. Dennoch wurden die Programmbeschwerden formell abgelehnt.