Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller im Bundestag vertretenen Fraktionen macht einen neuen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Gruppe um Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne) präsentierte am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Parlamentsantrag. Ihr Ziel ist eine Erhöhung der Organspendezahlen. Es sei eine „echte, reale Chance, Leben zu retten“, sagte Dittmar.
Der Gruppe gehören auch Abgeordnete der CSU und Linken an. In Deutschland gilt, dass nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden dürfen, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt.
Regelung für Volljährige und Einwilligungsfähige
Laut dem Antrag würde das für volljährige und einwilligungsfähige Menschen gelten. Bei Minderjährigen entscheiden die Angehörigen. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. Man habe viele Einzelfälle berücksichtigt, sagte Connemann.
Gegen die Widerspruchsregelung gibt es im Parlament auch Widerstand. Am Mittwoch veröffentlichte eine andere fraktionsübergreifende Gruppe einen Antrag. Sie will an der jetzigen Regelung festhalten, die Hürden für die Dokumentation des Spendewillens aber senken.
Der Bundestag hatte zuletzt 2020 entschieden, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren. Umfragen zeigen, dass die Spendebereitschaft der Menschen in Deutschland sehr hoch ist, viele ihre Zustimmung aber nicht dokumentieren. Die Zahl der Organspender ist im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.