Am Dienstag hat die Deutsche Bischofskonferenz Bischof Heiner Wilmer zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Der Bischof von Hildesheim tritt die Nachfolge von Georg Bätzing und damit eine sechsjährige Amtszeit an.
Medienberichten zufolge steht Wilmer für einen reformorientierten, zugleich dialogbereiten Kurs. Der „Catholic World Report“ nennt Wilmer einen „konsequenten Unterstützer des Synodalen Wegs“. Das zeigt sich an Wilmers Haltung bei den Abstimmungen im Reformprozess.
Der Synodale Weg ist ein Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland, in dem Bischöfe und Laien gemeinsam über Machtstrukturen, Sexualmoral, priesterliche Lebensform und die Rolle von Frauen beraten.
Bei den namentlichen Voten auf dem Synodalen Weg stimmte er nach Angaben von „Katholisch.de“ „durchgehend“ mit den reformorientierten Positionen, etwa bei Texten zu Mitwirkungsrechten für Frauen, zur Predigterlaubnis für Nicht-Geweihte und Segensfeiern für homosexuelle Paare. Wilmer setze nach Angaben von „Domradio“ auf „Respekt im Umgang mit unterschiedlichen Meinungen“.
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Nach Einschätzung von Jürgen Erbacher, dem Leiter der „ZDF“-Redaktion „Religion und Leben“, muss Wilmer beim Reformprozess weiter vermitteln zwischen konservativen und liberalen Kräften innerhalb der DBK. Noch wichtiger sei es jedoch, wie die Reformwünsche in Rom vermittelt werden könnten. Erbacher sieht dabei bessere Chancen Wilmers als bei seinem Vorgänger, der „kirchendiplomatische Spielchen, die Rom erwartet“ nicht mitgespielt habe.
In ethischen Debatten hat Wilmer bislang klassisch katholische Positionen vertreten. Zur Frage des assistierten Suizids sagte er, dass es „keine einfachen Lösungen“ gebe und plädierte laut „Domradio“ für einen differenzierten Diskurs. Er würde Sterbewillige begleiten, erklärte der Bischof, aber kein tödliches Medikament verabreichen. „Das kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.“
Auch zum Schutz des ungeborenen Lebens fordert Wilmer nach Angaben der „Catholic News Agency“ eine deutliche Haltung seiner Kirche. Die katholische Kirche müsse klar Position zum Paragraph 218 und zum Schutz des ungeborenen Lebens beziehen und dabei „die unantastbare Würde des Menschen“ und „die Unverfügbarkeit des Lebens“ hochhalten.