Verschleiert: Versandhändler Otto steht massiv in der Kritik

Der Versandhändler Otto steht in der Kritik. Das Handelsunternehmen hatte in seinem Onlineshop Kopftücher für Mädchen zwischen fünf und acht Jahren für einen Partner vertrieben. Nun reagierte Otto und nahm das Angebot wieder von der Seite.
Von Johannes Blöcher-Weil
Eine Frau mit schwarzem Kopftuch


Der Versandhändler Otto hat für seinen Marktplatz-Partner Aymasal Kinder-Hijabs im Internet angeboten. Nach einer Welle der Empörung entfernte der Konzern das Angebot von seiner Seite. Zudem soll ein Expertenteam zeitnah klären, wie die Firma künftig mit religiösen Symbolen umgeht.

Firmensprecher Ingo Bertram erklärte der Bild-Zeitung, dass der Verkauf von Kinderschleiern „nicht verboten“ sei. Die Kritik richtete sich auch gegen die Werbesprache, die das Kleidungsstück als „leicht“ und „strapazierfähig“ beschrieb und das immer perfekt sitze – „ganz ohne Verrutschen“.

Otto reagierte auf die Kritik und nahm sein Angebot am Dienstag von der Seite. Auf dem Marktplatz können Händler gegen eine Gebühr ihre Produkte verkaufen, sofern es rechtlich gestattet ist. Aymasal bietet das Kleidungsstück im eigenen Onlineshop weiterhin an.

„Versandhaus muss sich fragen, für welche Werte es steht“

Die Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter betonte auf „Welt TV“, dass der Hijab kein „modischer Begleiter“ sei, sondern einer Gesellschaftsordnung diene, die sich an der Scharia orientiere. Der FDP-Politiker Gerald Ullrich kritisiert, dass in einer freien, offenen Gesellschaft Kinder nicht unter ein Kopftuch gezwängt werden dürfen.

CSU-Politiker Stephan Mayer stellt infrage, ob der Hijab mit den westlichen Werten vereinbar sei: „Das Versandhaus muss sich fragen, für welche Werte es steht.“ Das Online-Nachrichtenportal „Emma“ kommentiert, dass die Verschleierung ein politisches Symbol sei, das in vielen Ländern mit schwerer Gewalt durchgesetzt werde.

Pressesprecher Bertram betonte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass alle Marktplatz-Partner strenge Kriterien erfüllen müssten. Der Konzern kläre nun intern, wie er künftig mit religiösen Symbolen bei Kinderprodukten umgehen will. Ob und wann der Artikel wieder verkauft wird, ließ Otto offen.

Zweitgrößter Onlineshop in Deutschland

In Deutschland dürfen Kinder Hijab tragen, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Viele Organisationen fordern jedoch eine Änderung dieser Regelung. Mädchen tragen Hijabs vor allem bei Gebeten, um Respekt gegenüber Allah auszudrücken.

Otto wurde 1949 von Werner Otto gegründet und ist in den Bereichen Einzelhandel, Finanzierung, Logistik und Versandhandel tätig. Mit einem Umsatz von rund 15 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2023/24 ist Otto nach Amazon der zweitgrößte Onlineshop in Deutschland.

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