Die 25 Jahre alte Spanierin Noelia Castillo hat sich am Donnerstag gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Injektion geben lassen. Die Frau hatte bereits 2022 unter Drogeneinfluss versucht, sich das Leben zu nehmen. Seitdem war sie querschnittsgelähmt und litt unter heftigen Schmerzen.
Jetzt wählte sie den Freitod. Damit ist Castillo der bisher jüngste Mensch, der in Spanien aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen hat. Sowohl konservative Politiker als auch die katholische Kirche sind entsetzt. In Spanien dürfen Erwachsene mit unheilbarem oder unerträglichem Leiden seit fünf Jahren aktive Sterbehilfe nutzen.
Verschiedene Medien berichten, dass Castillo in einer zerrütteten Familie aufwuchs. Die Eltern ließen sich früh scheiden und das Mädchen verbrachte einen Großteil ihres Lebens unter staatlicher Obhut in Jugendhilfeeinrichtungen. Gegenüber der spanischen Zeitung „El Pais“ berichtete sie von sexuellem Missbrauch durch einen Ex-Partner und mehreren Übergriffen durch junge Männer.
Gegen den Willen der Eltern
Ihrem Antrag auf Sterbehilfe hatten die zuständigen Behörden bereits 2024 zugestimmt. Dem Fernsehsender „Antena 3“ erklärte sie, dass sie ihr Leid beenden möchte und ihren Lebenswillen verloren habe. Die Eltern hatten versucht, den Suizid der Tochter mit juristischer Hilfe zu verhindern. Sie argumentierten, damit dass Castillos psychischer Zustand so labil sei, dass sie keine eigenständige Entscheidung über ihr Lebensende treffen könne.
Der zweijährige Rechtsstreit endete mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das den Antrag von Castillos Vater auf Aussetzung der Sterbehilfe zurückwies. Die Spanische Bischofskonferenz bedauert, dass „in Spanien der Tod als Lösung für Leid dargestellt wird“. Ärzte dürften nicht zum ausführenden Arm eines Todesurteils werden, so legal, selbstbestimmt und mitfühlend es auch erscheinen mag.
Die Sprecherin der konservativen Volkspartei PP von Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo, Ester Muñoz, sah in dem Fall ein erschütterndes „Staatsversagen“. Die Befürworter sehen in der aktuellen Regelung eine Bestätigung des Rechts auf Selbstbestimmung.
Beihilfe zur Selbsttötung straffrei
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Nicht verboten ist dagegen der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei, etwa wenn jemand tödliche Mittel beschafft oder bereitstellt, die der Patient selbst einnimmt.