US-Repräsentantenhaus stimmt für bundesweites Recht auf Abtreibung

Im Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA das liberale Abtreibungsrecht gekippt. Das Repräsentantenhaus stimmte nun für ein neues bundesweites Recht auf Abtreibung.
Von dpa
Kapitol der Vereinigten Staaten

Das US-Repräsentantenhaus hat für ein bundesweites Recht auf Abtreibung in den USA gestimmt – der Gesetzesentwurf wird im Senat voraussichtlich scheitern. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mit 219 zu 210 Stimmen für das Vorhaben. Ende Juni hatte das Oberste Gericht des Landes das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung mit einem Urteil gekippt. Damit können die Parlamente in den Bundesstaaten oder der Kongress per Gesetz entscheiden, ob und wie Abtreibung erlaubt oder verboten ist. Aktuell gibt es kein bundesweites Gesetz – das wollen die Demokraten ändern. Ihnen fehlt dazu aber die notwendige Mehrheit im Senat.

Bis Ende Juni sicherte ein Urteil des Supreme Court von 1973 dieses Recht auf Abtreibung – Schwangerschaftsabbrüche waren bundesweit mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt. Diese Entscheidung wurde von der konservativen Mehrheit des Gerichts mit einer historischen Entscheidung aufgehoben. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich an Regelungen. In zahlreichen Bundesstaaten sind Abtreibungen nun weitgehend verboten.

Das Repräsentantenhaus stimmte am Freitag mit 223 zu 205 Stimmen auch für einen zweiten Gesetzesentwurf, der Strafen für Frauen verbietet, die in einen anderen Bundesstaat reisen, um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Die Demokraten hatten bereits im Mai erfolglos versucht, das Recht auf Abtreibung mit einem bundesweiten Gesetz zu verankern. Damals war ein Entwurf des Urteils öffentlich geworden, aus dem bereits hervorging, dass die Richterinnen und Richter das Recht auf Abtreibung kippen wollen. Die Demokraten hoffen, mit dem Thema vor den Kongresswahlen im Herbst mobilisieren zu können. Umfragen gehen aber von einem Stimmgewinn für die Republikaner aus. Einige von ihnen machen sich dafür stark, Abtreibungen landesweit per Gesetz zu verbieten.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

6 Antworten

  1. Kann eine Mehrheit beschließen, bestimmten Menschen das Lebensrecht abzuerkennen?

    Gottes Gebot steht dem entgegen: „Du sollst nicht töten“

    Auch Ärzte haben sich immer darauf verpflichtet gesehen das Leben zu schützen:
    “ Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
    Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben.
    Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“
    (Eid des Hippokrates)

    Und unser Grundgesetz schützt Menschenrecht und Lebensrecht:
    Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
    Das Bundesverfassungsgericht hat es mit Bezug zum Art. 1 ganz klar gesagt:
    „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG.
    Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“
    und
    „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.“
    https://servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

    7
    2
    1. Ja, wer ein Recht auf Abtreibung, auf die Tötung des ungeborenen Kindes, fordert oder fördert, der verabschiedet sich vom humanen Rechtsstaat. Erschreckend, wie viele das tun.

      2
      1
  2. „Damit können die Parlamente in den Bundesstaaten oder der Kongress per Gesetz entscheiden, ob und wie Abtreibung erlaubt oder verboten ist. Aktuell gibt es kein bundesweites Gesetz – das wollen die Demokraten ändern.“

    In diesen zwei Sätzen steckt das eigentlich Problem der ganzen Abtreibungsdebatte in den USA. Es gab nämlich seit 1973 NIE ein Gesetz, das vom Parlament verabschiedet wurde. Das ist nämlich ein ganz großen Problem und ist in Deutschland anders.

    Bei uns hat es IMMER eine parlamentarische Lösung gegeben, und das ist der Vorteil. Vom christlichen Standpunkt aus ist relativ klar, dass Abtreibung ein Unrecht ist. Nun können wir als Christen unseren Standpunkt in die gesellschaftliche Debatte mit einbringen, können aber in einem demokratischen Staat nicht erwarten, dass alle unsere Ansicht teilen. Daher ist die Lösung, die in unserem derzeitigen §218 verankert ist, ein guter Kompromiss. Ich persönlich finde, dass es sogar ein Vorteil ist, dass wir im Gegensatz zu vorher eine Beratungspflicht haben.

    7
    1
    1. Es ist ja nicht die Frage an christlich-bestimmte Normen. Wer Tötung eines Kindes als Möglichkeit eines Rechts bejaht, verabschiedet sich von der Humanität. Wie soll ein humaner Rechtsstaat funktionieren, wenn eine Mehrheit stummen und hilflosen menschlichen Leben das Lebensrecht nimmt?

      2
      1
  3. Abtreibung ist und bleibt Mord. Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, schon gar nicht denen, die sich nicht wehren können.

    1
    1

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen