Spahn für neues Sterbehilfe-Verbot – mit Ausnahmen

In der Debatte um eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe nur in engen Ausnahmen ausgesprochen.
Jens Spahn

In einer Bundestagsdebatte am Mittwoch im Bundestag sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sein Ministerium habe einen Arbeitsentwurf erarbeitet, mit dem die Hilfe zur Selbsttötung in einem neuen Paragrafen 2017 unter Strafe gestellt würde. Gleichzeitig solle es Ausnahmen geben. Dazu zählten ärztliche Aufklärung, die Einbeziehung gemeinnütziger Beratungsorganisationen, Wartefristen und ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe, erklärte Spahn. Eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag macht einen ähnlichen Vorschlag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 den 2015 geschaffenen Strafrechtsparagrafen 217, das Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.

Seitdem wird um eine mögliche Neuregelung gerungen. Ob es noch in dieser Wahlperiode aber ein neues Gesetz geben wird, ist unter anderem wegen der kurzen Zeit bis zur Sommerpause aber fraglich.

Spahn sagte, die Hürden zum assistierten Suizid müssten „sehr, sehr hoch“ bleiben. Es dürfe unter keinen Umständen den sanften Druck geben, Angebote zur Selbsttötung „annehmen zu sollen“. „Eine solche Entwicklung wäre für unsere Gesellschaft fatal“, sagte Spahn, der als Abgeordneter in der sogenannten Orientierungsdebatte im Bundestag sprach.

Eine Verpflichtung des Staates, selbst Medikamente für den Suizid zur Verfügung zu stellen, dürfe es nicht geben, betonte Spahn. Dies müsse eine individuelle Entscheidung zwischen Arzt und Patient sein.

epd
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2 Antworten

  1. Wie wenig uns das eigentlich sehr gute Grundgesetz noch hilft, wenn erst die christlichen Fundamente der Gesellschaft zerbrochen wurden, das hat die Entscheidung des Karlsruher Senats gezeigt. Damit wurde Bundestag verpflichtet ein neu ins GG hineininterpretiertes „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gesetzlich zu regeln.

    Eine schwer erträgliche Zumutung.

    Denn in der Tat: Regelungen ersinnen zu sollen, mit denen sich zuverlässig feststellen ließe, wann der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, ein freier und dauerhafter ist, – das ist seriös nicht umsetzbar.
    Angesichts nämlich auch der empirisch belegbaren Tatsache, dass die Mehrheit solcher Wünsche von Ängsten vor Schmerzen und Kontrollverlust, von Zerrbildern über Alternativen oder von Gefühlen gespeist wird, wie dem, überflüssig geworden zu sein und/oder anderen zur Last zu fallen.

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    1. Tiere darf man ermorden und fressen, vergewaltigen darf man sie nicht. Warum? Wiegt nicht der Mord schwere als die Vergewaltigung? Offenbar sieht man ihn hier, bei Tieren, ganz pragmatisch als kurze und schmerzlose Lösung, Leiden möglichst zu vermeiden. Der Tod kann hier also dem Leiden vorgezogen werden. Bei Menschen hingegen soll auf Biegen und Brechen das Leben in die Länge gezerrt werden? Was ist denn das für ein abstoßender, unwürdiger Dreck?

      Ihrem Geschwafel von verzweifelten Wahnsinnigen ist dann aber wirklich frech, wenn Sie zu denjenigen gehören, die an einen magischen Mann in den Wolken glauben.

      Drittens werden Sterbewillige ihren Willen auf jeden Fall erfüllen. Indem Sie sie zwingen, sich auf die Straße oder auf die Gleise zu werfen, sich die Pulsadern aufzuschneiden und zu verrecken, anstatt würdevoll durch Medikation oder einem gezielten Genickschuss aus dem Leben zu scheiden, rauben Sie ihnen die Würde.
      Herr Spahn verachtet durch seine offene Missachtung höchstgerichtlicher Urteile die Reste des Rechtsstaates und solle abgesetzt werden.
      Ich fordere OHNE FRISTEN an JEDEM TAG zu JEDER ZEIT für ALLE VOLLJÄHRIGEN UNABHÄNGIG IHRES MENTALEN ZUSTANDES die Möglichkeit, sich schnell und sauber suizidieren zu können.

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