Kabinett beschließt Formulierung für Kinderrechte im Grundgesetz

Die Bundesregierung will Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Dazu hat das Kabinett am Mitwoch eine konkrete Formulierung beschlossen. Für eine Grundgesetzänderung müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat je zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.
Von Jonathan Steinert
Spielplatz oder Parkplatz? Kinderrechte im Grundgesetz würden dafür sorgen, dass Belange von Kindern besser berücksichtigt werden, argumentieren Unterstützer des Vorhabens

Kinderrechte sollen im Grundgesetz festgeschrieben werden – so steht es im Koalitionsvertrag und so hat es am Mittwoch die Bundesregierung beschlossen. Dafür soll Artikel 6 im Grundgesetz einen zusätzlichen Absatz bekommen, in dem es heißt:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Ziel der Grundgesetzänderung ist es, den Rechten und Belangen von Kindern mehr Gewicht zu geben. Das bestehende rechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat werde bewusst nicht verändert, heißt es in einer Erklärung der Bundesregierung. Kritiker des Vorhabens fürchten jedoch genau das: dass der Staat auf dieser Rechtsgrundlage stärker in die Familien eingreifen könnte. Die Deutsche Evangelische Allianz etwa hatte 2018 in einer Stellungnahme betont, das Recht der Eltern dürfe nicht ausgehöhlt, Kinder nicht in eine rechtliche Distanz zu ihren Eltern gebracht werden. Vielmehr müsse der Staat die Erziehungskompetenz von Eltern stärken. Ähnlich kritisch hatte sich im Vorfeld auch der Familienbund der Katholiken geäußert.

Kinderhilfswerke unterstützten das Vorhaben. „Arche“-Gründer Bernd Siggelkow sagte im Herbst im pro-Interview, Kinderrechte müssten dringend im Grundgesetz verankert werden. „Das könnte bedeuten, dass Eltern den Unterrichtsausfall einklagen können, weil Kinder ein Recht auf Bildung haben.“ Dem Deutschen Kinderschutzbund geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Das Kindeswohl müsse „ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt“ sein. Außerdem werde das Recht auf Beteiligung darin nicht genannt.

Ob die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode tatsächlich ins Grundgesetz kommen, ist ungewiss. Denn dafür braucht es im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit, über die die Regierungsfraktionen nicht verfügen. Während Grünen und Linken die Formulierung der Bundesregierung zu schwach ist, stehen Politiker der Union und der FDP übermäßig starken Formulierungen kritisch gegenüber. Die AfD lehnt die Grundgesetzänderung ab.

Von: Jonathan Steinert

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