Kieler Landtag gegen Gottesbezug in der Landesverfassung

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat sich gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung entschieden. Am Ende fehlte eine Stimme.
Von PRO
Der Landtag Schleswig-Holsteins hat sich gegen die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung des Landes ausgesprochen
Über die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Präambel der Landesverfassung hat am Freitag der Schleswig-Holsteinische Landtag debattiert. Letzlich ist die Aufnahme einer entsprechenden Formulierung an einer Stimme gescheitert. Für die Verfassungsänderung wären 46 der 69 Stimmen nötig gewesen, um die Aufnahme eines Gottesbezuges in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins zu verankern. Nach einer 90-minütigen Debatte erhielt ein Kompromiss-Vorschlag, dem die größte Chance auf Erfolg zugemessen wurde, nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Für den Entwurf stimmten 45 Abgeordente. Zwei weitere Gesetzentwürfe hatten zuvor deutlich die erforderlichen Stimmen im Parlament verfehlt.

Kirchen bedauern Entscheidung

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und das Erzbistum Hamburg haben die Ablehnung eines Gottesbezuges in die schleswig-holsteinische Landesverfassung bedauert. In einer gemeinsamen Erklärung sagte Erzbischof Stefan Heße: „Die Entscheidung finde ich sehr bedauerlich – insbesondere auch für die vielen zehntausend Menschen in Schleswig-Holstein, die die Volksinitiative unterstützt haben. Schade, dass ihr großes Anliegen von den Abgeordneten nicht umgesetzt worden ist.“ Er denke weiterhin, „dass die zuletzt abgestimmte Kompromissformulierung die Weite hatte, alle einzubeziehen“. Trotzdem habe er Respekt vor der Entscheidung des Parlaments. Auch Heßes evangelischer Kollege, Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), äußerte Bedauern über die Abstimmung: „Das ist für alle, die sich für einen Gottesbezug engagiert haben, eine große Enttäuschung. Die Volksinitiative hat mit Unterstützung der jüdischen, muslimischen und christlichen Gemeinden sehr viel in Bewegung gebracht.“ An vielen Orten sei zum Teil leidenschaftlich darüber diskutiert worden, warum ein Gottesbezug gerade in heutiger Zeit sinnvoll ist. „Die öffentliche Auseinandersetzung damit war und ist ein großer Gewinn.“ Die Kirchen wollen nun gemeinsam mit der Volksinitiative darüber beraten, welche Konsequenzen sich aus der Landtagsentscheidung ergeben.

Abgeordnete mussten zwischen drei Entwürfen entscheiden

Zur Abstimmung lagen dem Parlament insgesamt drei Gesetzentwürfe vor. Ein Entwurf mit direktem Gottesbezug, einer ohne Erwähnung Gottes sowie der erst kürzlich von 29 Abgeordneten vorgelegte Kompromissvorschlag, der im Kern auf Toleranz abzielte. Den Kompromissvorschlag hatten 29 Abgeordnete verschiedener Fraktionen, darunter auch je ein Abgeordneter der Piraten und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), eingebracht und zielte im Kern auf Toleranz. Die Vorlage enthielt neben der Nennung der Grundwerte wie Solidarität, Frieden, Toleranz und Menschenrechte den Passus: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“ SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, der den Entwurf mit auf den Weg gebracht hatte, erklärte, diese Grundwerte seien „nicht beliebig, sondern welche, die wir alle teilen und die Terroristen ausschließt“. In der Debatte hatte der CDU-Fraktionschef Daniel Günther betont, dass seine Partei nur einer Präambel mit Bezug auf Gott und einer sogenannten „Demutsformel“ zustimmen könne, die besagt, dass Menschen sich nicht selbst als einziges Maß der Dinge betrachten. Beides werde seiner Auffassung nach von dem Kompromissvorschlag berücksichtigt. Der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki nannte die Debatte um die Verfassungsänderung einen „faulen Kompromiss“ der dazu diene, die Machtfrage zwischen Union und SPD zu klären. Der Liberale bezeichnete es als „gefährlich“, sich von religiösen Lobbygruppen „unter Druck“ setzen zu lassen. Im Landtag von Schleswig-Holstein sind derzeit neben jeweils 22 Vertretern von CDU und SPD zehn Abgeordnete der Grünen, sechs der Piraten, sechs der FDP und drei des SSW vertreten. Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) regiert mit einer Koalition aus SPD, Grünen und SSW und verfügt mit 35 der 69 Sitze nur über eine knappe Mehrheit im Parlament.

Christliche, jüdische und muslimische Verbände für Gottesbezug

Prominente Befürworter der Volksinitiative Gottesbezug sind die früheren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU), der zu den Initiatoren gehört, und Björn Engholm (SPD). Auch die evangelische und die katholischen Kirche, sowie islamischen Religionsgemeinschaften und der Landesverband der jüdischen Gemeinden haben die Kampagne befürwortet. Die Initiative hatte im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Unterschriften gesammelt und so die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durchgesetzt. Das Land hat rund 2,8 Millionen Einwohner. Die Volksinitiative könnte doch noch zum Ziel kommen. Dazu müsste sie ein Volksbegehren starten. Nötig sind dann 80.000 Stimmen, die binnen sechs Monaten in Ämtern abgegeben werden müssten. Danach müsste ein Volksentscheid über die Frage erfolgen. Im Herbst 2014 hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag darüber beraten, ob „Gott“ in einer Formulierung, etwa in Anlehnung an die Formulierung des Grundgesetzes – darin heißt es: „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ – in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Das Parlament in Kiel hatte sich dagegen entschieden und so Betroffenheit bei Menschen in dem Bundesland ausgelöst. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/volksinitiative-fuer-gottesbezug-erfolgreich-92375/
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