Klöckner will Burka-Verbot

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner hat ein Verbot der islamischen Vollverschleierung gefordert. Der Rheinischen Post sagte sie, die Burka stehe für die Abwertung der Frau.
Von PRO
Julia Klöckner will die Vollverschleierung in Deutschland verbieten. Das könnte mit dem Grundgesetz kollidieren
„Die Burka-Vollverschleierung steht für mich nicht für religiöse Vielfalt, sondern für ein abwertendes Frauenbild“, sagte Klöckner in einem Interview, das am Montag erschienen ist. Das Grundgesetz bestehe darauf, dass Frauen und Männer gleichwertig seien. Zudem gehöre es zu einer offenen Gesellschaft dazu, einander ins Gesicht schauen zu können. „Ich bin dafür, dass Vollverschleierung verboten wird. Für die Frauenquote kämpfen, aber Burka tragen gut finden – das passt doch nicht zusammen“, sagte die Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz. Anstoß findet sie auch an weiteren Äußerungen muslimischen Lebens in Deutschland: „Wenn beispielsweise Schwimmbäder tageweise geschlossen und die Fenster mit Tüchern verhängt werden, weil dort muslimische Frauen oder Männer baden, hat das für mich nichts mit Integration und bereichernder Vielfalt zu tun.“ Auch, dass junge Mädchen im Schwimmbad einen sogenannten Burkini tragen – einen Ganzkörperbadeanzug, der auch die Haare verdeckt –, hält Klöckner für problematisch und schießt in Richtung Opposition: „Da wäre doch die grüne Claudia Roth die erste, die eine Lichterkette des Protestes anführen würde, wenn sich so etwas die katholische Kirche einfallen ließe.“

Konflikt mit dem Grundgesetz

In Deutschland gibt es bisher kein Verbot der Vollverschleierung. Lediglich die Vermummung im Kontext öffentlicher Versammlungen ist untersagt. Trotzdem entstanden in der Vergangenheit immer wieder Konflikte, weil Frauen sich zum Beispiel auf der Arbeit in einer Burka zeigten. Im Fall einer Schülerin in Bayern hat das Verwaltungsgericht die Bedeckung untersagt, weil sie die Kommunikation mit den Lehrkräften einschränke. Eine weitere Muslima, die mit Burka in der Frankfurter Stadtverwaltung arbeiten wollte, einigte sich außergerichtlich mit ihrem Arbeitgeber – und verließ die Arbeitsstelle. Gesetzliche Verbote gibt es bereits in Frankreich, der Schweiz und in Belgien. In den Niederlanden hat das Kabinett eine solche Regelung ebenfalls auf den Weg gebracht. Auch in Deutschland gab es vor einigen Jahren eine breite Debatte um ein Verbot. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2012 sieht eine solche Regelung als nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar an. Demnach solle nur in Einzelfällen und nach sorgsamer Abwägung ein Verbot ausgesprochen werden können. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/bayerns-verwaltungsrichter-kein-gesichtsschleier-im-unterricht-87967/
https://www.pro-medienmagazin.de/nachrichten/detailansicht/aktuell/wie-viel-verhuellung-vertraegt-der-rechtsstaat-79665/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/niederlande-kabinettsbeschluss-zum-burka-verbot-81728/
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