Appell an Parlamentarier: Mehr Glaubensfreiheit

Mehr christliche Werte in der Politik fordern die Mitglieder des "Gebetsfrühstückskreises" des Deutschen Bundestages. Aus diesem Grund haben sie eine Resolution an das Parlament gerichtet. Die Politiker wünschen sich mehr Glaubens- und Gewissensfreiheit in Deutschland, aber auch in Ländern, in denen Christen verfolgt werden.
Von PRO

In der nächsten Legislaturperiode müsse das Thema „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ verstärkt angesprochen und mehr Zeit für Debatten eingeräumt werden, in denen die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ im Mittelpunkt steht, fordert die Leiterin des Kreises Ilse Falk (CDU). FDP-Fraktionsmitglied Hellmut Königshaus bedauert, dass in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik „nicht allen Beteiligten hinreichend klar ist, dass Glaubens- und Gewissensfreiheit Bestandteil guter Regierungsführung ist“.

Das Bekenntnis „zu Gott und den Menschen“ in der Präambel des Grundgesetzes, müssten die politischen Akteure in der Praxis mit Leben füllen. Wenn das Grundgesetz als Richtschnur diene, verpflichte dies die staatliche Gewalt, zu reagieren, wenn ihrem Geist zuwider gehandelt werde, heißt es in der Resolution. Die gegenseitige Achtung von Menschen unterschiedlichen Glaubens, aber auch Toleranz gegenüber Nicht-Gläubigen steht deswegen im Zentrum, ergänzt der zweite Leiter des Kreises, Dieter Grasedieck (SPD), gegenüber dem „Evangelischen Pressedienst“ (epd).

Weil das Plenum in dieser Woche zum letzten Mal vor der Wahl im September regulär zusammentritt, konnte das Papier – in dieser Legislaturperiode – nicht mehr als Antrag eingereicht werden. Auslöser für die Resolution waren die Christenverfolgungen im Irak, in Indien und jüngst im Jemen.

Selbstbewusst christliche Werte vertreten

Die Unterzeichner nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass immer mehr Menschen ihrer religiösen Überzeugungen wegen verfolgt, unterdrückt und sogar getötet werden. Betroffen davon seien Anhänger aller Religionen. So wurden 2008 weltweit fast zehn Prozent aller Christen verfolgt, aufgrund ihres Glaubens benachteiligt oder massiv eingeschüchtert: „Das kann uns nicht gleichgültig sein, wenn wir Menschenrechte wirksam schützen wollen“, so die Verfasser. Die Bundesregierung sei deswegen gefordert, der Tatsache zunehmender Verfolgung religiöser Minderheiten weiter entschieden entgegenzutreten.

„Die Menschen sind gefordert sich ihrer Wurzeln zu vergewissern und selbstbewusst die christlichen Werte zu vertreten, aus denen die Grundrechte unserer Verfassung entwickelt wurden“, schreiben die Parlamentarier. Nur auf einer sicheren Grundlage, könne man denen tolerant gegenübertreten, die sich anderen Religionen oder anderen Bekenntnissen verpflichtet oder keine religiösen Überzeugungen haben. Die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sei unverletzlich. Auch in Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung werde die Religionsfreiheit als Menschenrecht garantiert.

„Das bedeutet konkret, dass auch religiöse Minderheiten bei uns auf der Basis unserer Verfassung das verbriefte Recht haben, ihren Glauben zu praktizieren.“ Niemand dürfe seine eigenen Überzeugungen anderen aufzwingen, dies gelte besonders für moralische Fragen: „Toleranz darf nicht zur Beliebigkeit werden und endet dort, wo unsere Verfassung und die bei uns geltende Gesetze verletzt werden. Die Religionsfreiheit in unserem Land setzt nicht die Freiheit des anderen außer Kraft.“

„Verantwortung vor Gott“ muss Raum für Debatten haben

Auch Christen hätten in der Vergangenheit Andersgläubige verfolgt und getötet. Dies dürfe aber keineswegs heutige Verfolgungen rechtfertigen und Menschen daran hindern, die Stimme gegen Intoleranz und Militanz zu erheben. Am Ende der Resolution steht der Appell, die Verteidigung des Menschenrechtes auf freie Religionsausübung auch künftig in das Zentrum menschenrechtlichen und entwicklungspolitischen Bemühens zu stellen, und das Verständnis sowie Toleranz zwischen den Religionen aktiv zu fördern. Eine kohärente Außenpolitik müsse das Ziel haben, weltweit Glaubensfreiheit, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht, durchzusetzen. Im parlamentarischen Alltag müsse es Zeit und Raum geben für Debatten, die unsere „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ in den Mittelpunkt stellt.

Im „Gebetsfrühstückskreis“ treffen sich jeweils freitags in den Sitzungswochen rund 35 Parlamentarier aller Fraktionen und verschiedener Konfessionen des Bundestags. Der Kreis wurde 1981 ins Leben gerufen. (PRO)

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