Nooke: „Mission ist nicht verboten“

Mission muss erlaubt sein. Das meint CDU-Politiker Günter Nooke. Damit weist er Kritik an christlichen Missionswerken zurück, die seit dem Tod zweier Bibelschülerinnen im Jemen laut geworden war.
Von PRO

Die Diskussion drohe in die falsche Richtung zu gehen, sagte Nooke der Zeitung „Rheinpfalz am Sonntag“. Es sei absurd, den beiden jungen Frauen vorzuwerfen, sie hätten durch eine „missionarische“ Tätigkeit selbst Schuld an ihrem Tod. Wenn man das akzeptiere, hätten auch die Toten an der Berliner „Mauer“ selbst Schuld getragen, weil sie sich in Gefahr begeben hätten. Zum Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gehöre, seine Religion offen vertreten zu dürfen, so der CDU-Politiker: „Dazu zählt in gewisser Weise auch der Missionsauftrag“. Mission sei nicht verboten und Religion keine Privatsache. Es könne nicht sein, dass die Abkehr vom Islam mit dem Tode bedroht werde, während die Christen mit der Schere im Kopf „leben müssen und nicht einmal mehr über ihre Religion reden dürfen“.

„Mission steht unter dem Schutz der Religionsfreiheit“

Nooke sagte, in Deutschland würden Moscheen auch dort gebaut, wo keine Muslime wohnten. Überzeugte Christen hätten das Recht, ihre Religion öffentlich zu vertreten, auch wenn das in vielen islamisch dominierten Ländern und speziell im Jemen lebensgefährlich sei. In welche Situation sich jemand freiwillig begebe, „muss jeder selbst entscheiden und liegt in der Verantwortung der entsendenden Organisationen“. Doch auch in solchen Ländern müsse ein offenes Vertreten des christlichen Bekenntnisses möglich sein. Das setze nicht die ins Unrecht, „die missioniert haben, sondern jene, die die beiden jungen Frauen kaltherzig ermordeten und die Staaten, die dagegen nur halbherzig vorgehen“.

Die missionarische Tätigkeit stehe unter dem Schutz des Rechtes auf Religionsfreiheit. Das ergebe sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und aus dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Recht umfasst die Freiheit, seine Religion (…) zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion (…) öffentlich oder privat (…) zu bekunden.“ Wer Christen – wo auch immer – empfehlen würde, möglichst unauffällig ihre Gottesdienste abzuhalten und nicht durch missionarische Aktivitäten zu „provozieren“, würde nicht nur die missionarische Dimension des christlichen Glaubens, sondern auch einen wesentlichen Kern des Rechts auf Religionsfreiheit verfehlen, so Nooke.

Nach der Ermordung zweier Frauen im Jemen wird in Deutschland eine Debatte darüber geführt, ob Engagement in einem vom Islam dominierten Land zu verantworten ist. Die beiden jungen Frauen waren Studentinnen einer evangelikalen Bibelschule im westfälischen Lemgo. Im Jemen waren sie mit einer niederländischen Hilfsorganisation im Einsatz. (PRO/APD)

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