„Hassprediger“-Attacke: Bistum prüft Klage gegen Beck

K ö l n (PRO) - Weil der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner außereheliche Partnerschaften als "verderblich" bezeichnet hatte, hat der Grünen-Politiker Volker Beck ihn einen "Hassprediger" genannt. Das Bistum erreichte beim Kölner Landgericht inzwischen eine einstweilige Verfügung, nach der Beck diese Äußerung nicht mehr machen darf.
Von PRO

In einer Predigt im Schweizer Wallfahrtsort Einsiedeln hatte Meisner laut dem Magazin „Der Spiegel“ über einen Sittenverfall in der Gesellschaft und vom Menschen als „Triebbündel“ gesprochen, der das Bewusstsein für die Schöpfung verloren habe. Im Hinblick auf eheähnliche Partnerschaften sagte der Erzbischof: „Die so genannten alternativen Modelle menschlichen sexuellen Zusammenlebens sind unwahr und darum für den Menschen im Kern verderblich.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, nannte Meisner daraufhin einen „Hassprediger“. Zur Begründung sagte er gegenüber dem „Spiegel“, Meisner spreche „ganzen Gruppen von Menschen die Existenzberechtigung ab“. Die Grünen-Spitze distanziert sich von Becks Äußerung.

Unterstützung fand Beck, der sich offen zu seiner Homosexualität bekennt, hingegen beim Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Meisner liefere mit seinen jüngsten Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften „Homosexuellen-Hassern Stichworte und Munition“, kritisierte ein LSVD-Sprecher in Berlin. „Anstatt vor Meisner in die Knie zu gehen, sollte die Politik die feindseligen und menschenverachtenden Tiraden des Kölner Kardinals entschieden zurückweisen.“

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete Becks Äußerung im Kölner „Sonntag-Express“ als „grobe Beleidigung“. Das Niveau öffentlicher Auseinandersetzungen sinke, „weil nur noch unter die Gürtellinie gezielt wird“. Der FDP-Abgeordnete Werner Hoyer sagte, dass es „schlicht unanständig“ sei, Meisner in die Nähe von Terroristen, Islamisten und Selbstmordattentätern zu rücken. Bosbach und Hoyer betonten zugleich, dass sie Meisners Ansichten teilweise nicht teilten.

Das Landgericht Köln verhängte gegen Beck eine einstweilige Verfügung. Das Erzbistum teilte am Dienstag mit, die Richter seien der Auffassung gefolgt, wonach Becks Äußerung eine Beleidigung und einen Angriff auf die Ehre des Kardinals darstelle. Bei Zuwiderhandlung drohe dem Grünen-Politiker ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Der Grünen-Politiker lasse diese prüfen und werde dann entscheiden, ob er dagegen rechtliche Schritte einleite, teilte ein Sprecher laut der „Süddeutschen Zeitung“ mit. Beck hatte bereits am Montag erklärt, er wolle Meisner nicht länger „Hassprediger“ nennen. Beck erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ am Sonntag: „Nichts liegt mir ferner, als Herrn Meisner in die Nähe von Terroristen zu rücken.“ Er gehöre aber zu den „Menschen, die den rechten Glauben über die Rechte der Menschen stellen“.

Ein Sprecher des Bistums erklärte, Meisner habe niemandem das Existenzrecht abgesprochen, sondern die Bedeutung von Ehe und Familie für die Gesellschaft unterstrichen. „Dies ist die ureigenste Aufgabe eines katholischen Bischofs“, sagte der Sprecher laut der „Süddeutschen Zeitung“. Erst im Juni setzte das Erzbistum eine Einstweilige Verfügung gegen den Kölner Kabarettisten Jürgen Becker durch, nachdem dieser Meisner als „Hassprediger“ bezeichnet hatte.

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