Der protestantische Choral und dessen Gesang wird weit über die Kirchengrenzen hinaus genutzt. Auf Initiative des Kulturbüros des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird das Choralsingen deswegen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Die deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz würdigen damit die „spezifische musikalische Tradition im konfessionellen Raum als Bestandteil des protestantischen Lebensausdrucks“ und zugleich den Chorgesang als „Botschafter des interreligiösen Dialogs“. Der Dank gelte den Urvätern des protestantischen Chorals, seinen Dichtern und Komponisten. „Dazu gehören Jochen Klepper und Rolf Schweizer inzwischen ebenso selbstverständlich wie Paul Gerhardt und Johann Crüger“, heißt es in einer Pressemitteilung der EKD.