Journalismus: Wieviel Moral ist erlaubt?

Ein französischer Journalist hat verdeckt im Kinderporno-Milieu recherchiert. Laurent Richard hat Männer mit pädophilen Neigungen, Chatbetreiber und Verkäufer von Kinderpornografie interviewt und daraus nicht nur einen Beitrag für den Sender "France 2" gemacht. Er hat seine Informanten auch angezeigt. Nun streiten Medienmacher und Juristen, ob das rechtens war.   

Von PRO

Die Bilder, die Richard in seiner einjährigen Recherche für das Magazin "Les Infiltrés" (Die Eindringlinge) zusammengetragen hat, sind nichts für sanfte Gemüter. Der Reporter hat sich in Chat-Räumen als 12-jährige Jessica ausgegeben. Meist dauert es nur Minuten, bis der erste Mann ihn anschreibt. Beim harmlosen Plausch bleibt es selten. Zwei Mal filmen Richard und sein Team, wie Männer vor der Webcam masturbieren, so dass es das angeblich 12-jährige Mädchen hätte sehen können. Dutzende Männer wollen sich mit Jessica treffen. Richard willigt ein und erscheint als Journalist mit versteckter Kamera am Treffpunkt. Was dort geschieht, scheint fast erstaunlicher als die zahlreichen Annäherungsversuche. Als Richard sich als Journalist zu erkennen gibt, beantworten mehrere Männer bereitwillig Fragen zu ihren sexuellen Vorlieben und wie sie mit ihrer Neigung leben, ein Mann gibt ganz offen ein Interview. Darin beichtet er den Missbrauch seiner Tochter.

Doch Richard belässt es nicht beim Gespräch und der journalistischen Aufarbeitung der Fälle. Er meldet sie auch der Polizei. Ganze 22 mutmaßliche Pädophile zeigt er an. Dabei sind jene Männer, die sich nur mit Jessica treffen wollen, wohl noch die harmloseren Fälle. Richard gibt sich auch als Käufer von Kinderpornografie aus und erschleicht sich das Vertrauen mehrerer Händler. Dabei lernt er etwa einen Kanadier kennen, der bereits zehn Jahre wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Gefängnis war. Seiner Obsession tat das keinen Abbruch. In seiner Wohnung zeigt er Richard tausende Fotos missbrauchter Kinder. Es liege eben in seiner Natur, kleine Kinder zu mögen, sagt er dem Reporter. Auch ihn zeigt Richard an. 

"Entweder Polizei oder Presse – niemals beides"

Doch war das sein Recht? Über diese Frage ist nach der Ausstrahlung des Films in Frankreich eine Debatte entbrannt. Dürfen Journalisten ihre Identität verbergen, um an solches Material zu kommen? Dürfen sie ihre Informanten bei der Polizei nennen? Viele Medienvertreter verneinen diese Fragen. Die "Tageszeitung" (taz) zitiert die Charta der französischen Presse. Sie verbiete es, "mit unloyalen Mitteln oder falschen Titeln und Funktionen die Gutgläubigkeit Dritter auszunutzen, um zu Informationen zu kommen". In einem offenen Brief bekannter Medienmacher heiße es: "Wenn Reporter aus Gründen der Moral und nicht der Information in Hilfspolizisten verwandelt werden, entsteht eine Bresche, die zur Denunzierung führt."
Das französische Gesetz besage zwar, dass, "wer auch immer Kenntnis von einem Verbrechen hat und die Justizbehörden nicht informiert", mit Geld- und Haftstrafen rechnen muss. Die journalistische Schweigepflicht sei aber eine gut begründete Ausnahme von dieser Regel.

Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) zitiert den Rechtsanwalt Richard Malka: "Entweder man hat einen Polizeiausweis oder einen Presseausweis. Aber doch nicht beides zusammen." Auch die französische Journalistengewerkschaft SNJ meldete sich zu dem Streitfall: Wenn Journalisten ihre Quellen preisgäben, werde die Branche diskreditiert, weil Informanten ihr nicht mehr trauten. Ein Journalist sei kein Hilfspolizist, zitiert die SZ die Stellungnahme. Zudem dürfe ein Journalist seine Identität nicht verschleiern, um hohe Einschaltquoten zu erzielen.

"Moralisch unmöglich, anders zu handeln"

Richard und sein Team hingegen verteidigten sich: In extremen Fällen müsse die Bürgerpflicht vorgehen, um schwere Verbrechen zu verhindern. Die SZ zitiert Richard: "Es war moralisch unmöglich, anders zu handeln. Wenn ich nach Hause gegangen wäre, ohne etwas zu verraten, hätte ich nie mehr ruhig schlafen können."

Auch in Deutschland müssen Fälle investigativer Recherche, wie sie Richard anstellte, gut gerechtfertigt werden. Die verdeckte Recherche gilt als letztes Mittel der Wahl, das nur angewendet werden sollte, wenn die benötigten Informationen anders nicht zu beschaffen sind und begründeter Tatverdacht besteht. Der deutsche Pressekodex betont den Schutz des Privatlebens und der Intimsphäre des Menschen. Gleichzeitig genießen Journalisten besondere Rechte, etwa das Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Strafprozessordnung in Deutschland bestimmt, dass Journalisten keine Informationen über ihre Informanten an die Behörden weitergeben müssen. Auch die Beschlagnahme von redaktionellem Material kann eine Redaktion verweigern, sollte es Informationen enthalten, die von einem Dritten an die Journalisten weitergegeben wurden. Laut Pressekodex sind Journalisten verpflichtet, das Berufsgeheimnis zu wahren, das Zeugnisverweigerungsrecht zu nutzen und Informanten nicht preiszugeben. Erst im Januar wurde laut SZ ein entsprechendes Gesetz auch in Frankreich erlassen. Demnach besteht für Journalisten in keinem Fall eine Pflicht, ihre Quellen zu offenbaren. (pro)

http://www.youtube.com/watch?v=B-isdD_VoiM&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=7GTWzgocXuA&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=V8_sH1uqcJw&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=kyivkfwZI4w&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=5wwv1UvHvEc&feature=related
Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen