Das Verhalten der Konsumenten habe sich geändert, heißt es in einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.) vom Mittwoch.
Der Werberatsvorsitzende Jürgen Schrader sagte bei der Vorstellung der kritisierten Werbekampagnen vom vergangenen Jahr, dass sich der Publikumsgeschmack gewandelt habe. Aufgrund der „neuen Bürgerlichkeit“ kämen Darstellungen von Sexualität auch bei jüngeren Zielgruppen nicht mehr so gut an. „Diesen Wandel haben die Unternehmen sehr schnell realisiert“, so Schrader. Die Firmen hätten mehr „Fingerspitzengefühl“ für die Werbung entwickelt.
Weniger Eingaben
Laut der Statistik des Deutschen Werberates ging auch die Anzahl der Beschwerden im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent zurück. So gab es im vergangenen Jahr 788 Beschwerden gegen 258 Werbekampagnen beim Werberat, im Gegensatz zu 929 Beanstandungen im Jahr 2004. Aufgrund der Kritik seien insgesamt 67 Werbeaktivitäten geändert oder zurückgezogen worden, heißt es in der F.A.Z. weiter. In drei Fällen sprach der Werberat als härteste Maßnahme eine öffentliche Rüge aus. Da sich die betreffenden Werbefirmen jedoch weigerten, ihre Kampagnen zu ändern oder einzustellen, wurde die Presse davon in Kenntnis gesetzt.
Werbefirmen reagieren rascher auf Proteste
„In den fünfziger Jahren galt noch die Maxime ‚Hauptsache, in die Zeitung, egal wie'“, sagte der Sprecher des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Volker Nickel, gegenüber der F.A.Z. Diese Haltung habe sich jedoch grundlegend verändert. Einen Imageschaden durch eine öffentliche Rüge wolle kaum noch ein Unternehmen hinnehmen.
Am häufigsten kritisierten Bürger und Institutionen die Eigenwerbung der Medien. Insgesamt 36 Werbekampagnen wurden beanstandet, darunter ein Spot für eine Fernsehserie aus dem Friseurmilieu, in dem ein Papagei mit Haarspray angezündet wurde. Der Spot wurde aufgrund des Vorwurfes, Tierquälerei zu verharmlosen, zurückgenommen.
Achtung, Senioren!
Nach Angaben des Deutschen Werberates sei auch die Werbung für ältere Menschen nicht unproblematisch. Der Werberat verwies beispielsweise auf die Anzeige eines Gartengeräteherstellers, die zwei nackte Senioren im Zusammenhang mit einer mehrdeutigen Aussage zeigte. Der Werberat beanstandete die Anzeige nicht. „Wir befinden nicht über den Geschmack der Werbetreibenden, sondern darüber, ob ein Motiv diskriminierend ist“, begründete ZAW-Sprecher Nickel die Entscheidung. Die Werbung sei wohl ein Grenzfall, doch verletze sie nicht die Menschenwürde.
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