Kostenlose Filme im Internet: kein Kavaliersdelikt

Das Internetportal kino.to sorgte jahrelang dafür, dass Nutzer im Internet kostenlos Filme und Serien anschauen konnten. Anfang Juni wurde die Website von den Behörden abgeschaltet, doch neue Angebote ließen nicht lange auf sich warten. Was hat es mit diesen Alternativen auf sich und wie legal oder illegal ist es, sie zu nutzen?
Von PRO

Auf der Website www.kino.to konnten sich Internetnutzer bis vor kurzem
per Weblink zu sogenannten "Filehostern" weiterleiten lassen, um dort
tausende Kinofilme, Dokumentationen und TV-Serien kostenlos anzusehen.
"Filehoster" betreiben große Online-Speicher, auf denen die Kopien der
Videos gespeichert sind. Selbst Filme, die gerade erst in den Kinos
laufen, sind dort schon als Raubkopie verfügbar. Dieses kostenlose
Heimkino erfreute sich großer Beliebtheit: Im Juni 2011 gehörte das
Filmportal zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland, teilweise
mit vier Millionen Besuchern pro Tag.
Anfang Juni kam dann das abrupte Ende: Die Polizei nahm nach jahrelangen Ermittlungen die Website vom Netz und verhaftete ihre Betreiber wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Hintermänner von kino.to hatten nicht, wie viele annahmen, eine bloße Linksammlung verwaltet, sondern betrieben selbst viele der "Filehoster" und sorgten mit bezahlten Mitarbeitern systematisch für Filmnachschub. Zudem lockten sie Benutzer mit Werbung in Bezahlbereiche sowie zu überteuerten Softwareangeboten und verdienten so Millionen mit der Website. Das Ende von kino.to war jedoch kein vernichtender Schlag gegen die Filmpiraten. Es dauerte nicht lange, da erschienen erste Nachfolger des Portals. So kann der Nutzer beispielsweise auf kinoX.to oder video2k.to wieder kostenlos Filme anschauen – wenn auch noch nicht ganz so komfortabel wie beim Vorgänger.

Nur original ist legal?

Über die Rechtsmäßigkeit dieser Angebote wird unterdessen angeregt diskutiert. Klar ist, dass das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Videos illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird. So gehen die Behörden auch massiv gegen die "Filehoster" vor, auf deren Servern die illegalen Kopien gespeichert sind. Beim normalen Nutzer des Angebots ist das Gesetz leider nicht mehr so eindeutig. Dieser sieht sich zwar eine illegale Kopie als "Stream" auf der Internetseite an, speichert diese jedoch nicht explizit auf seinem Computer. Also keine Vervielfältigung des Films? Viele Juristen haben an dieser Stelle Einwände: Wenn man nach dem Aufrufen der Seite lange genug wartet und den Film vollständig herunterlädt, liegt er im Zwischenspeicher des Computers und kann auch ohne Internetverbindung angesehen werden. Dies zeigt, dass definitiv eine Kopie auf dem eigenen Computer entsteht, auch wenn diese nach dem Anschauen meist sofort automatisch gelöscht wird. Gegenstimmen halten diese temporäre Kopie für keine unerlaubte Vervielfältigung des Filmmaterials, demnach wäre das Anschauen keine strafbare Handlung. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann keine eindeutige juristische Entscheidung getroffen werden und so sind momentan auch keine Ermittlungen oder Verfahren gegen Nutzer der Angebote bekannt.

Bevor neue eindeutige Gesetze verabschiedet sind, ist die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung also sehr unwahrscheinlich, allerdings auch nicht ausgeschlossen. Wer das Streaming-Angebot nutzt, muss sich jedoch bewusst machen, dass er die Leistung, die die Filmindustrie erbringt, nicht bezahlt. Die Macher investieren sehr viel Geld und Arbeit in die Produktion ihrer Werke. Wer eindeutig korrekt handeln will, sollte sich bei seiner Filmauswahl tatsächlich an den Leitspruch "Nur original ist legal" halten.

Eine gute Alternative zu Stream-Seiten bieten Onlinevideotheken, bei denen DVDs günstig für eine bestimmte Zeit heruntergeladen und angesehen werden können. Dort bekommt man zwar nicht die neusten Kinofilme, dafür aber Filme und Serien mit garantiert guter Bild- und Tonqualität – natürlich legal. Wem das zu teuer ist, der kann ja immer noch auf andere Freizeitaktivitäten umsteigen. (pro)

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