Künast vor Gericht wegen Internet-Beschimpfung teilweise erfolgreich

Renate Künast hat sich gerichtlich gegen ihr falsch zugeschriebene Zitate im Internet gewehrt. Dabei konnte die Grünen-Politikerin zumindest einen Teilerfolg feiern. Der Kurznachrichtendienst Twitter darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte.
Von PRO
Die Grünen-Politikerin Renate Künast ist häufig Opfer von Anfeindungen im Internet

Im Streit um wüste Beschimpfungen gegen sie auf Twitter hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Der Kurznachrichtendienst darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Wie das Landgericht Berlin am Mittwoch nach einer Beschwerde von Künast weiter mitteilte, habe die Abgeordnete für andere vier beanstandete Tweets kein Recht auf Auskunft, meldete die Deutsche Presse-Agentur.

In dem Tweet hatte ein Nutzer hinter dem Namen der Politikerin und einem Doppelpunkt in Anführungszeichen geschrieben: „Ja zu Sex mit Kindern.“ Diesen Satz habe Künast so nicht gesagt. Der unbefangene Durchschnittsleser könne aber davon ausgehen, dass es sich um ein wörtliches Zitat der Politikerin handelt.

Meinungsäußerungen unter der Schwelle der Beleidigung

Mit dem Falschzitat werde angedeutet, dass die Politikerin den sexuellen Kontakt mit Kindern befürworte. Diese unwahre Tatsachenbehauptung sei geeignet, sie verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, erklärten die Richter. Für weitere Schritte von Künast gegen den Autoren des beanstandeten Tweets könne der Kurznachrichtendienst Namen des Nutzers, dessen E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse, die für das Hochladen des Tweets verwendet wurde und auch den Upload-Zeitpunkt nennen.

In den weiteren Tweets geht es nach Auffassung der Richter der 27. Zivilkammer um Meinungsäußerungen unter der Schwelle der Beleidigung und Schmähkritik. So müssten sich Formulierungen wie „Abartige“ und „perverses Pack“ für den unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten nicht zwingend auf Künast beziehen. Gemeint sein könnten auch Parteimitglieder Künasts.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, ist das Verfahren nicht mit dem Fall von Anfang September identisch. Damals war Künast mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie „Geisteskranke“ auf Facebook gegen sie vorzugehen. Solche Kommentare stellten „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

Von: dpa

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