Keine Ermittlung wegen antisemitischer Plakate

Die Staatsanwaltschaft wird nicht gegen die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ ermitteln. Im Europawahlkampf hatte sie mit antisemitischen Slogans geworben. Jüdische Verbände erstatteten dagegen Anzeige.
Von PRO
Die Partei „Die Rechte“ lehnte sich mit ihrer Wahlwerbung an eine Parole des nationalsozialistischen Hetzblattes Der Stürmer an. Die Staatsanwaltschaft sieht darin keine Volksverhetzung.

Nach einer Anzeige gegen die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ wegen Plakaten im Europawahlkampf hat die Staatsanwaltschaft Dortmund die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt. Der Inhalt der Plakate sei strafrechtlich nicht relevant, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der Präsident des Zentralrats der Juden äußerte sich entsetzt über die Entscheidung: „Bei der Begründung sträuben sich mir die Haare“, sagte Josef Schuster der Neuen Osnabrücker Zeitung, die zuvor auch über die Abweisung der Anzeige berichtet hatte. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, rechtliche Spielräume gegen Rechtsextreme nicht auszunutzen.

Im Europawahlkampf hatte der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe die Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung angezeigt. Unter anderem ging es um ein Plakat mit dem Slogan „Israel ist unser Unglück!“ – aus Sicht des Verbandes eine Abwandlung des Nazi-Zitats „Die Juden sind unser Unglück!“.

Michael Blume, Beauftragter der Landesregierung gegen Antisemitismus in Baden-Württemberg, forderte vor der Europawahl im Mai, antisemitische Plakate abzuhängen Foto: Israelnetz
Michael Blume, Beauftragter der Landesregierung gegen Antisemitismus in Baden-Württemberg, forderte vor der Europawahl im Mai, antisemitische Plakate abzuhängen

Das Plakat war im Europawahlkampf vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt worden, weil es den „Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden Bevölkerung“ erwecken könne. Für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gälten jedoch höhere Hürden als für die Verwaltungsrichter, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft: Wenn ein Slogan verschiedene Deutungen zulasse, müsse im Strafrecht die für den möglichen Täter günstigste Auslegung gewählt werden.

Von: dpa

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